Die Elektromobilität nimmt rasant zu – Unternehmen setzen auf Elektro- und Hybridfahrzeuge als Dienstwagen und die Bedeutung des Ladens zu Hause wächst: Mitarbeiter tanken ihren Firmenwagen über Nacht in der eigenen Garage auf und der Arbeitgeber erstattet die Stromkosten. Bisher funktionierte das unkompliziert über Pauschalbeträge.
Doch das Bundesfinanzministerium (BMF) zieht die Notbremse. Der Grund dafür: Die bisherigen Pauschalen waren zu ungenau und führten zu Ungleichbehandlungen. Wer günstig Strom bezog oder eine eigene Solaranlage betrieb, profitierte überproportional. Gleichzeitig fehlte die Kontrolle über die tatsächlich geladenen Strommengen. Mit dem BMF-Schreiben vom 11. November 2025 hat das BMF einen Schlussstrich unter die großzügige Pauschalregelung gezogen.
Die neue Regelung betrifft Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Unternehmer, die ihren E-Dienstwagen teilweise privat nutzen. Wer nicht handelt, riskiert ab 2026 den Wegfall der steuerfreien Erstattung.
Wir haben hier die wichtigsten Daten und eine Vergleichsrechnung zusammengestellt (nur für eingeloggte Mitglieder).



