Koalitionsausschuss beschließt Entlastungsmaßnahmen – Handwerk sieht erhebliche Risiken

Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat am 12. April 2026 ein Energiesofortprogramm sowie steuerliche Entlastungen für Arbeitnehmer beschlossen. Das Handwerk sieht insbesondere bei der geplanten Entlastungsprämie deutliche Probleme.

Das beschlossene Maßnahmenpaket umfasst unter anderem ein Energiesofortprogramm, steuerliche Entlastungen für Arbeitnehmer sowie einen Fahrplan zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung. 

Kernbestandteil des Energiesofortprogramms ist eine befristete Senkung der Energiesteuer auf Diesel und Benzin um 17 Cent pro Liter für zwei Monate. Diese Maßnahme soll kurzfristig insbesondere kraftstoffintensive Betriebe entlasten und Liquidität sichern. Aus handwerkspolitischer Sicht handelt es sich jedoch lediglich um einen temporären Krisenansatz, der strukturelle Belastungen nicht beseitigt.

Im Bereich der Arbeitnehmerentlastung ist vorgesehen, dass Arbeitgeber im Jahr 2026 eine steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie in Höhe von bis zu 1.000 Euro gewähren können. Dabei handelt es sich ausdrücklich um eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber, welche durch keine Maßnahme der Regierung unmittelbar unterstützt oder durch steuerliche Entlastungsmaßnahmen kompensiert wird. Die Finanzierung für die Mindereinnahmen bei der Einkommenssteuer soll dagegen unter anderem über eine Erhöhung der Tabaksteuer erfolgen.

Gerade diese Ausgestaltung wird im Handwerk kritisch bewertet. Diese Maßnahme verlagert den Entlastungsdruck faktisch auf die Betriebe ohne deren wirtschaftliche Situation ausreichend zu berücksichtigen. Angesichts angespannter Ertrags- und Wirtschaftslagen ist fraglich, in welchem Umfang Unternehmen überhaupt in der Lage sein werden, eine solche Prämie auszuzahlen. Gleichzeitig ist zu befürchten, dass sich der Erwartungsdruck der Beschäftigten entsprechend erhöht. Das Gesetzesvorhaben steht aktuell daher insgesamt unter erheblicher Kritik.

Die weiteren Entwicklungen, insbesondere zur konkreten Ausgestaltung der Maßnahmen sowie zur angekündigten Einkommensteuerreform ab 2027, bleiben abzuwarten. Wir halten Sie darüber auf dem Laufenden.