Kundeninfo zur Zusammensetzung des Stundenverrechnungssatzes

Wie Sie in Preisgesprächen oder nach Angebotsabgabe Kunden aufklären und Transparenz schaffen können.

Kommt man in die Situation, dem Kunden ein erstelltes Angebot und vor allem den Stundenverrechnungssatz zu erläutern, sollte man argumentieren, was auf der Hand liegt: Zum Gesellenlohn – ob tariflicher Ecklohn oder frei vereinbart – kommt eine Reihe von Lohnnebenkosten (Sozialversicherung und Sozialkassen), freiwillige Sozialleistungen und vor allem die Kostenbelastung aus Gemeinkosten, die bei jeder Baustellentätigkeit anfallen und die nur über den Gemeinkostenzuschlag gedeckt werden können. Auch der Betriebssitz, der Aktionsradius, die Qualifikation jedes einzelnen Mitarbeiters, das Leistungsangebot usw. beeinflussen die Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes. Je größer das Unternehmen und die Leistungspalette, umso höher die Verwaltungskosten für die Betriebsbereitschaft.

Um zu verdeutlichen, dass zwischen dem Stundenlohn des Gesellen und dem Stundenverrechnungssatz nicht nur Gewinn liegt, stellen wir mit unserer „Kundeninfo“ eine Argumentationshilfe auf Basis bundesdurchschnittlicher Werte für jedes Unternehmen zur Verfügung. Diese kann an die Kunden ausgehändigt werden:

Für das Tarifgebiet West 2025

Für das Tarifgebiet Ost/Berlin 2025

Unternehmen können sich diese Kundeninfo auch individuell erstellen lassen. Dafür muss eine (kostenfreie) Betriebsergebnisrechnung mit Planung vorausgehen. Ansprechpartnerin hierfür ist Isabel Birk in der Fachberatungs- und Informationsstelle (birk@farbe.de, 069-66575-330).