Kurzinformation zu Asbest für Verbraucher

Mit der abgeschwächten Mitteilungspflicht der aktuellen Gefahrstoffverordnung zu Schadstoffen in älteren Gebäuden fällt die Aufgabe, den privaten Verbraucher für das Thema zu sensibilisieren, letztlich auf den Handwerker zurück.

Eine neue Kurzinformation, die von den Landesverbänden Bayern und Westfalen sowie dem Bundesverband erstellt wurde, soll dem Malerbetrieb helfen, das Thema Asbest beim Kunden in den Fokus zu rücken und ihn gegebenenfalls zu den notwendigen Erkundungen zu veranlassen.

 

Die Information enthält die wichtigsten Aussagen, verweist aber auch auf die Verbraucherseite des Bundesverbandes, wo tiefergehende Informationen abgerufen werden können. 

 

 

Innungsmitglieder finden das Dokument sowie eine Vorlage für individuelle Änderungen auch im Servicebereich: ? Link