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https://www.farbe.de/aktuell/nachricht/artikel/lohnerhoehungen-im-maler-und-lackiererhandwerk-tarifeinigung-steht
Gedruckt am Freitag, den 3. Mai 2024
Nach zähen Verhandlungen vom 23. auf den 24.11.2022 war die Schlichtung der Tarifverhandlungen für das Maler- und Lackiererhandwerk zunächst ohne Ergebnis zu Ende gegangen. In weiteren Abstimmungen konnten sich die Parteien jetzt auf einen Schlichtungsvorschlag einigen, der durch die Landesinnungsverbände bestätigt werden muss.
Selten waren die Sozialpartner so gefordert wie in dieser Tarifrunde. Das Ergebnis ist ein mit viel Fingerspitzengefühl ausgehandelter Kompromiss – zwischen dem aus der Inflation erwachsenden Druck auf die Löhne und der Belastungsfähigkeit der Betriebe.
Der Schlichtungsvorschlag sieht eine Erhöhung des Ecklohns
Auch der Mindestlohn der Gesellen wurde neu verhandelt. Er soll
Der untere Mindestlohn für ungelernte Helfer soll
Die Ausbildungslöhne sollen in den nächsten beiden Jahren jeweils zum 1. August
Der Verhandlungsführer des Bundesverbandes Farbe Gestaltung Bautenschutz, Markus Heineke, wertete die Tarifrunde insgesamt als sehr herausfordernd. Das Schlichtungsergebnis sei aber ein wichtiges Signal für die Wettbewerbsfähigkeit und Zukunft der Branche mit ihren über 200.000 Mitarbeitern:
„Mit dem jetzt vorliegenden Schlichtungsvorschlag haben wir einen krisengerechten Kompromiss gefunden, der unserer Verantwortung für die Branche Rechnung trägt, gleichzeitig aber die notwendige Hilfe für die Mitarbeiter in der Branche beinhaltet.“
Trotzdem sei allen bewusst, dass das Ergebnis in der aktuellen Situation für Betriebe eine schwere Last ist. Es sei aber der einzig sinnvolle Weg, um die Branche zu stärken, den Mitarbeitern zu helfen und einem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
„Deshalb sind wir zuversichtlich, dass dieser Schlichtungsvorschlag von allen Landesinnungsverbänden getragen und dann tarifvertraglich umgesetzt wird“, so Heineke.
Der Vorschlag liegt nun den Landesinnungsverbänden vor, die diesen bis zum 16.12.2022 annehmen oder ablehnen können. Gescheitert wäre die Schlichtung, wenn mehr als ein Viertel der Stimmen der Länder sich gegen diesen Schlichtungsvorschlag ausspricht. Andernfalls gilt der Schlichtungsvorschlag als angenommen.
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