Anmeldung für Handwerkerausnahen ab sofort möglich
Die erweiterte Mautpflicht greift nur, wenn auch das „Motorfahrzeug“ über 3,5 t tzGm aufweist. Nur dann wird die tzGm eines Anhängers mitgezählt. Die Handwerkausnahme gilt nur bis unter 7,5 t tzGm und gilt,
- wenn das Fahrzeug (zwischen 3,5 und 7,5 t tzGm von einem Mitarbeiter des Handwerksbetriebs gefahren wird und Material, Ausrüstungen oder Maschinen transportiert werden,
- die zur Ausführung der Dienst- und Werkleistungen des Handwerksbetriebs notwendig sind,
oder
- wenn handwerklich gefertigte Güter transportiert werden, die im eigenen Handwerksbetrieb hergestellt, weiterverarbeitet oder repariert werden/wurden.
Die Handwerkerausnahme gilt für alle Berufe nach den Anlagen A/B der Handwerksordnung und für Ausbildungsberufe, die in Deutschland anerkannt, dem Handwerk zugeordnet und deren Tätigkeitsprofil mit einem Handwerksberuf vergleichbar ist. Eine abschließende Berufeliste für die Handwerkerausnahme wird das Bundesamt für Mobilität und Logistik (BALM) veröffentlichen.
Registrierung für die Ausnahme
Handwerksbetriebe können sich seit 13. März 2024 freiwillig im Meldeportal von Toll Collect für die Mautbefreiung registrieren. So vermeiden sie ständige Klärungsschreiben zu „Mautbrücken“ und „Mautsäulen“. Für die Eintragung müssen angegeben werden: Firma, Sitz/Adresse und Gewerk. Unabhängig davon müssen bei jeder Einzelfahrt eine der drei Voraussetzungen (Spiegelpunkte oben) eingehalten werden.
Der ZDH diskutiert seit Herbst 2023 mit BMDV und BALM über die praxisgerechte Gestaltung der Ausnahmeregelung, der Forderungskatalog ist aber noch nicht abschließend geprüft. Daher nimmt Carsten Benke im ZDH noch Hinweise und erste Praxiserfahrungen entgegen.
„Problem“ der 7,5 t technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm)
Maßgeblich für die Frage der Mautpflicht im Handwerk ist seit 1. Dezember 2023 nicht mehr
• die „zulässige Gesamtmasse“/„zulässiges Gesamtgewicht (zGG)“),
• sondern die „technisch zulässige Gesamtmasse“ (tzGm).
Dies kann problematisch werden, wenn Betriebe durch Führerschein, Geschwindigkeitsbegrenzung o. ä. „abgelastet“ haben, um unter der Grenze von 7,5 t zu bleiben (fallweise haben auch Hersteller Fahrzeugmodelle schon abgelastet). Für Betriebe heißt das: Eine rein „formale“ Ablastung wird in den Fahrzeugpapieren meist unter „F.2: Im Zulassungsmitgliedsstaat zulässige Gesamtmasse in kg“ und nicht unter „F.1: Technisch zul. Gesamtmasse in kg“ eingetragen.
Beim Eintrag unter F.2. kann der Betrieb mautpflichtig werden, wenn nun die Grenze von 7,5 t erreicht/überschritten wird, und zwar schon seit 1. Dezember 2023 (technisch über das Einschalten/den Einbau einer On-Board-Unit oder durch Meldung der Einzelstrecken per Internet/Mautautomat). Einige Bußgeldverfahren wurden schon eingeleitet, wo das nicht passierte.
Der ZDH hat mehrfach auf dieses Problem hingewiesen, aber auch hier gibt es durch „EU-Vorgaben“ keine Zusage auf Kulanz und Modifikationen.
Fazit
- Toll Collect hat für registrierte Fahrzeuge ohne hinterlegte tzGm die bisherige Gewichtsangabe zGG übernommen. Betriebe müssen also prüfen, ob das korrekt ist.
- Betriebe mit „abgelasteten“ Fahrzeugen sollten zügig klären, ob sie ggf. seit 12/2023 mautpflichtig sind und/oder ob sie innerhalb der bestehenden Mautpflicht jetzt in eine höhere Gewichtsklasse fallen. Dann muss Maut gezahlt werden und ggf. eine Anmeldung bei Toll Collect erfolgen, um Bußgelder zu vermeiden.
- Aktuell schreiben Dekra, TÜV u. ä. Institutionen noch auf Antrag und bei Prüfung typabhängiger Voraussetzungen die Angaben aus F.2 in F.1 (tzGm) um (vor allem bei Ablastungen zur Unterschreitung der 7,5 t-Grenze). Danach ist die Änderung bei der Zulassung zu melden und ggf. die Angaben bei Toll Collect zu modifizieren.
Auch hier gilt wieder, dass immer der Einzelfall geprüft werden muss. Betriebe sollten also zügig die Fahrzeugpapiere prüfen, um eine Maut- oder Bußgeldbelastung zu vermeiden. Ob Umtragungen eingeschränkt werden, ist unbekannt.
Weitere Infos:
? Infos zur Maut ab 3,5 t tzGm und zur Handwerkerausnahme
? FAQ zur Handwerkerausnahme - Fahrzeuge melden


