Mitgliederinformation über den Tarifabschluss von Lohn, Mindestlohn und Ausbildungsvergütung 2025

Der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz hat sich mit der Industriegewerkschaft Bauen Agrar Umwelt (IG BAU) auf neue Regelungen für den Ecklohn, Mindestlohn und die Ausbildungsvergütung geeinigt. Die Landesinnungsverbände haben dem Tarifvorschlag vom 15.04.2025 in unserem satzungsgemäßen Abstimmungsverfahren zugestimmt. Ebenfalls hat die IG BAU ihre Zustimmung erklärt.

Danach werden folgende Tarifregelungen gelten:

Die Ecklöhne werden für gewerbliche Arbeitnehmer in den westlichen Bundesländern (ohne Berlin) wie folgt erhöht:

ab 01.04.2025 um 2,9% = 0,55 €, d.h. Ecklohn 19,42 € und 

ab 01.06.2026 um 3,0% = 0,58 €, d.h. Ecklohn 20,00 €.

Der tarifliche Ecklohn in den östlichen Bundesländern (Tarifgebiete Ost einschl. Berlin) wird zur Angleichung an den Ecklohn der westlichen Bundesländer wie folgt erhöht:

ab 01.04.2025 um 0,66 €: Ecklohn von 18,44 € auf 19,10 €;

ab 01.01.2026 um 0,30 €: Ecklohn von 19,10 € auf 19,40 €;

ab 01.07.2026 um 0,30 €: Ecklohn von 19,40 € auf 19,70 € und

ab 01.01.2027 um 0,30 €; Ecklohn von 19,70 € auf 20,00 €.

Der Lohntarifvertrag ist nicht allgemeinverbindlich und kann frühestens zum 31. Mai 2027 gekündigt werden.

Die Übersichten über die Ecklöhne, Einstiegslöhne und Ausbildungsvergütungen jeweils für die östlichen und die westlichen Bundesländer haben wir unter folgendem Link für Mitglieder bereitgestellt.       

Mindestlohn

Es wurde ein neuer TV-Mindestlohn ab 1. Juli 2025 für „gelernte Arbeitnehmer (Gesellen)“ (bisher: Mindestlohn II) vereinbart.

Der bisherige Mindestlohn I für „ungelernte Arbeitnehmer“ entfällt. Diese Mitarbeiter unterliegen zukünftig dem gesetzlichen Mindestlohn.

Wann der tarifliche Mindestlohn tatsächlich in Kraft tritt, hängt von dem Verfahren zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung und dem Erlass der diesbezüglichen Rechtsverordnung durch das Ministerium ab. 

Es wird der bundeseinheitliche Mindestlohn für „gelernte Arbeitnehmer (Gesellen)“ wie folgt erhöht und soll durch das zuständige Ministerium per Rechtsverordnung nach dem AentG festgesetzt werden:

ab 01.07.2025* auf 15,55 € und

ab 01.07.2026   auf 16,13 €.

Der TV-Mindestlohn soll eine Laufzeit bis zum 30.06.2027 haben.

Auszubildende

Zudem ist ein neuer TV-Auszubildende ab dem 1. August 2025 vereinbart worden. Dabei werden die tariflichen Ausbildungsvergütungen auf folgende Beträge erhöht:

                                               ab 1. August 2025                    ab 1. August 2026         

1. Ausbildungsjahr                     850,00 €                                          900,00 €           

2. Ausbildungsjahr                     935,00 €                                          985,00 €           

3. Ausbildungsjahr                1.100,00 €                                    1.150,00 €                                                    

Die Laufzeit des neuen Tarifvertrags Auszubildende beträgt 24 Monate bis zum 31.07.2027.

* Abhängig von dem Ablauf des Verfahrens zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung und dem Erlass der Rechtsverordnung