Die Branchenlösung zu Elektroinstallationsarbeiten ist eine Übergangslösung, bis das entsprechende Regelwerk für Asbest-, Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (TRGS 519) veröffentlicht wird. Sie beschreibt – ganz neu – Schutzmaßnahmen zum Schlitzen mit Mauernutfräsen an asbesthaltigen Untergründen.
Dazu wurden Messungen zu Quarz- und Asbeststäuben aus dem Zeitraum 2016 bis 2025 ausgewertet. Wie erwartet entsteht beim Fräsen auch mit abgesaugten staubarmen Geräten eine höhere Asbest-Faserfreisetzung als beispielsweise beim Bohren oder Stemmen. Die Messwerte liegen um die 30.000 Fasern, das entspricht dem gelben Risikobereich, der erhöhte Schutzmaßnahmen erfordert. Das gilt für Mauernutfräsen mit starrer Absaughaube.
Geräte mit flexibler Absaughaube werden in den grünen Risikobereich mit geringeren Schutzmaßnahmen (Staubschutztür statt Einkammerschleuse, P2 statt P3 Atemschutz) eingestuft.


