Neues Kaufrecht zum Jahreswechsel

FRANKFURT. Mit Wirkung zum 1. Januiar 2022 wird das Kaufrecht reformiert. Der deutsche Gesetzgeber hat mit dem „Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags“ vom 25. Juni 2021 die EU-Warenkauf-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/771) in nationales Recht umgesetzt.

Diese Änderungen des Kaufrechts beinhalten grundlegende Änderungen für die Abwicklung von Kaufverträgen. Der Bundesverband hat hierzu ein Merkblatt erstellt, der über folgenden Link heruntergeladen werden kann:

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