Viele Jahre konnte jeder Kunde davon ausgehen, dass die Briefzustellung innerhalb von 24 Stunden halbwegs gesichert ist. Mindestens 80 % der Briefpost musste einen Werktag nach Versand zugestellt sein (am übernächsten Werktag 95 %). Auch wegen des Personalmangels wird das Postgesetz jetzt so reformiert, dass die Deutsche Post bald mehr Zeit für die Zustellung erhält. Die Konsequenz wird man bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden bemerken - und vermutlich auch bei der Zustellung von Kündigungen per Post. Das Postrecht wird so geändert, dass
- am dritten Werktag nach Versand 95% der Briefe zugestellt werden müssen
- und am vierten Werktag 99 %.
- Auch weiterhin wird Briefpost an sechs Tagen zugestellt
(hier war ursprünglich eine Reduzierung im Gespräch)
Diese Verlängerung hat folgende Konsequenzen:
- Bei Verwaltungsakten (bspw. Steuerbescheiden) gilt nach der Abgabenordnung (AO) die 'Dreitagesfiktion' - Steuerbescheide sollen max. drei Tage nach Versand beim Steuerpflichtigen sein (das gilt auch für elektronisch verschickte Bescheide (sie sind am dritten Tag nach Versand 'bekannt gegeben', dann beginnt die Einspruchsfrist). Die Zugangsfristen in § 122 und 122a AO werden geändert bzw. angepasst.
- Ursprünglich sah der Gesetzesentwurf bei der Frist noch den Wechsel von Werktagen auf Kalendertage vor (also inkl. Wochenenden und Feiertage). Dies wurde fallengelassen. Fazit: Steuerbescheide werden nicht an Wochenenden und Feiertagen bekanntgegeben, denn fällt das Ende der Viertagesfrist auf einen dieser Tage, verschiebt sich der Termin auf den nächsten Werktag.
- Auch bei Kündigungen muss beachtet werden, dass es dort nicht auf das Absenden, sondern auf den Zugang beim Kündigungsempfänger ankommt. Wenn man sicher gehen will, dass Kündigungen (die z. B. mit einer bestimmten Frist nur zur Mitte oder zum Ende eines Monats möglich wären), rechtzeitig wirksam sein sollen, sollte etwas nun mehr Karenzzeit für den Zugang einplanen. Andernfalls kann sich der Zeitraum bis zum Vertragsende erheblich verlängern.
Das Gesetz wird in Kürze ausgefertigt und verkündet und tritt dann einen Tag nach Verkündung in Kraft.


