Preisanpassung nach Lohn- und Materialpreiserhöhungen

Welche Auswirkungen bspw. eine Tariflohnerhöhung sowie Preissteigerungen bei den Materialkosten prozentual haben können, zeigt eine beispielhafte Berechnung.

Preissteigerungen durch Tariferhöhungen sind aufgrund des relativ regelmäßigen Turnus einigermaßen kalkulierbar. Dennoch stellt sich häufig die Frage, um wieviel Prozent der Stundenverrechnungssatz durch die Erhöhung(en) steigt. Insbesondere bei Aufträgen der öffentlichen Hand über eine lange Auftragsdauer oder bei Rahmenverträgen über zwei oder drei Jahre ist eine Prognose unverzichtbar. Hier unterstützen dann entsprechende Lohngleitklauseln.

Materialpreissteigerungen liegen häufig konjunkturelle und wirtschaftliche Faktoren zugrunde. Um sich vor plötzlichen Materialpreiserhöhungen zu schützen, sollten Angebote befristet erstellt werden, vor allem wenn Lieferanten Preise nicht zusichern können oder wollen. Sonst ist die gesamte Auftragskalkulation obsolet, weil die kalkulierten und angebotenen Preise später nicht mehr angepasst werden können, sondern „gehalten“ werden müssen. Das kann zur Subvention von Aufträgen führen. Eine Möglichkeit der Vorsorge sind „Preisgleitklauseln", die individuell in Angeboten bzw. Verträgen vereinbart werden. Wichtig: Preisgleitklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind meist unwirksam.

Für beide Kostenarten gilt: Als Betrieb müssen Sie diese in die Kalkulationen bzw. Angebote einfließen lassen, um mit wirtschaftlich auskömmlichen bzw. gewinnbringenden Stundenverrechnungssätzen am Markt anbieten zu können.

Unsere bundesdurchschnittliche Berechnung kann Sie dabei unterstützen, die eigene Kalkulation zu überprüfen und entsprechend Ihrer eigenen Kostenstruktur ggf. anzupassen.

Preisanpassung 2025

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