Aus- und Weiterbildungsförderung
Das neue Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung (Aus- und Weiterbildungsgesetz), wirksam ab dem 1.4.2024, führt wichtige Neuerungen im Bereich der beruflichen Bildung ein. Ziel ist es, Ausbildungsgarantien zu erfüllen, Fachkräftemangel zu begegnen und Arbeitslosigkeit durch Strukturwandel vorzubeugen.
Arbeitsunfälle
Ab dem 01.01.2024 besteht die Möglichkeit, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten elektronisch an Berufsgenossenschaften und Unfallkassen zu melden. Ab 2028 wird die digitale Meldung dann zur Pflicht.
Ausgleichsabgabe Schwerbehinderte
2024 müssen Betriebe mit über 20 Mitarbeitern, die keine Schwerbehinderten einstellen, eine höhere Ausgleichsabgabe zahlen.
Ecklohn und Mindestlohn
Der Ecklohn für gewerbliche Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk hat am 01.01.2024 die 2. Stufe erreicht und steigt im Westen von 18,39 € auf 18,87 € und im Osten und Berlin von 17,86 € auf 18,44 €.
Auch der tarifliche Mindestlohn erhöht sich ab April. Für gewerbliche Arbeitnehmer beträgt der tarifliche Mindestlohn ab 01.04.2024 für ungelernte Arbeitnehmer (die nur Hilfstätigkeiten ausführen) 13,00 € und für Gesellen 15,00 €.
Für die kaufmännischen Beschäftigten hat sich der gesetzliche Mindestlohn am 01.01.2024 auf 12,41 € erhöht. Zum 01.01.2025 wird der gesetzliche Mindestlohn nochmals auf 12,82 € steigen.
Fachkräfteinwanderung
Das überarbeitete Fachkräfteeinwanderungsgesetz zielt darauf ab, die Arbeitsmigration qualifizierter Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland zu vereinfachen. Die Umsetzung des Gesetzes begann schrittweise ab November 2023.
Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Ab Januar 2024 müssen Neubauten zu 65% mit erneuerbaren Energien heizen. Für Bestandsgebäude gibt es Übergangsfristen, technische Optionen und Förderungen.
Die Bundesförderung nach dem BEG gestaltet seit dem 01.01.2024 die Förderantragsvoraussetzungen nachteilig für den Betrieb. Die Beantragung des Förderzuschusses muss unter Vorlage eines aufschiebend- oder auflösend bedingten Handwerkervertrages erfolgen. Wenn die Förderung nicht gewährt wird, erlischt der Handwerkervertrag bzw. kommt nicht zustande. Dies bedeutet, dass Handwerksbetriebe nun Verträge abschließen müssen, ohne sicher zu wissen, ob der Vertrag tatsächlich durchgeführt wird. Das macht die Zeit- und Preisplanung der Betriebe schwierig.
Gerüstbautätigkeiten
Bislang durften Malerbetrieb noch Arbeits- und Schutzgerüste aufstellen. Diese Erlaubnis wird zum 1. Juli 2024 neu geregelt. Ab diesem Zeitpunkt
ist es den Malerbetrieben dann nur noch erlaubt, Arbeits- und Schutzgerüste im Zusammenhang mit der eigenen Leistung aufzustellen. Natürlich können sich Betriebe, die bislang häufig Gerüste aufgestellt haben, über § 7a HwO eintragen lassen. Dieser Antrag sollte nun zeitnah gestellt werden; der ZDH hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz und weiteren Handwerksverbänden eine Handlungsempfehlung (Eckpunktepapier) an alle Kammern versandt sowie diese danach geschult.
Das Eckpunktepapier enthält transparente Bedingungen zur erleichterten Beantragung der Ausübungsberechtigung nach § 7a HwO und kann im Mitgliederbereich unter folgendem -->LINK heruntergeladen werden.
Krankenkassenbeiträge für Selbstständige
Freiwillig pflichtversicherte Selbstständige können Steuerunterlagen für die Krankenversicherung auch nach drei Jahren einreichen. Krankenkassen müssen Beiträge rückwirkend senken, falls der Höchstsatz von 800 Euro ohne Unterlagen erhoben wurde.
Krankenkassen-Zusatzbeitrag
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung für 2024 wurde um 0,1 Prozentpunkte auf 1,7 Prozent erhöht.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Ab 2024 müssen Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz beachten. Das betrifft indirekt auch die Handwerksbetriebe, da Bauträger von ihren Dienstleistern verlangen, die Vorgaben entlang der Lieferkette umzusetzen. Es gibt hierzu eine Handreichung, die unter folgendem -->LINKheruntergeladen werden kann.
Maut
Ab dem 1. Juli 2024 wird die Mautpflicht auf deutschen Autobahnen und Bundesstraßen auf Transporter ab 3,5 Tonnen ausgeweitet, bisher galt sie für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen. Für das Handwerk und ähnliche Branchen konnten jedoch Ausnahmen von der neuen Mautpflicht ab Mitte 2024 erreicht werden.
Öffentliches Vergabeverfahren
Seit 01.01.2024 gelten höhere EU-Schwellenwerte für alle europaweiten Vergabeverfahren. Sie wurden wie folgt angepasst:
Klassische Aufträge:
Bauleistungen: 5.538.000 Euro (statt bisher 5.382.000 Euro)
Liefer-/Dienstleistungen: 221.000 Euro (statt bisher 215.000 Euro)
zentrale Regierungsdienststellen: 143.000 Euro (statt bisher 140.000 Euro)

