Zu den zentralen Vorschlägen der Rentenkommission gehören unter anderem die Einführung einer kapitalgedeckten Ergänzung der gesetzlichen Rente („Kapitalrente“), die wohl zu einer Rentenerhöhung von 2 Prozent führen wird, die hälftig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu zahlen sein wird. Zudem soll eine schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters in Abhängigkeit von der Lebenserwartung, Einschränkungen bei vorgezogenen Renteneintritten sowie die stärkere Einbeziehung von Selbstständigen und Politikern in die Altersvorsorge erfolgen. Zudem soll die Reform nach jetzigem Stand u.A. mehr Rentenversicherungspflichtige vorsehen, was voraussichtlich neben der Einbeziehung von Selbständigen in die Rentenversicherungspflicht zum Wegfall des sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus von sog. Mini- und Midijobs führen wird.
Sollten die Empfehlungen vollständig umgesetzt werden, wären die Auswirkungen für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Rentner erheblich. Konkrete Aussagen zu den geplanten Änderungen sind derzeit jedoch noch nicht möglich, da bislang kein Referentenentwurf vorliegt. Sobald dieser veröffentlicht wird, wird der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz die vorgesehenen Regelungen und deren Auswirkungen für das Maler- und Lackiererhandwerk eingehend analysieren und darüber informieren.

