Sie sind gefragt: Ihre Vorschläge zur Vereinfachung von Steuervorschriften und Steuerfragmentierung – Stichtag 3. Dezember 2025

Die Europäische Kommission plant für Mitte 2026 eine Omnibus-Vereinfachung zur Steuergesetzgebung. Das soll Unternehmen um 25 Prozent und KMU um 35 Prozent in Bürokratiefragen entlasten.

Eigentlich hatte sich die EU längst vorgenommen, den massiven administrativen Aufwand für Unternehmen um 25 Prozent zu reduzieren. Doch seit Jahren tut sich in diesem Bereich wenig bis gar nichts. Stattdessen steigen die bürokratischen Anforderungen samt Kosten weiter. Die BRD ist der Weltmeister in punkto Regelung: Am 1. Januar 2024 galten 1.792 Gesetze (2014: 1.669), 52.155 Einzelnormen (2014: 44.214) und 2.854 Rechtsverordnungen (2014: 2.720). Ende März 2023 lag der Bürokratieaufwand bei 67 Milliarden (Anfrage der AfD im Juli) – ein Anstieg um eine Milliarde Euro gegenüber 2022.

Nach wie vor wird die sog. „One in, one out“-Regel nicht umgesetzt, die 2015 von der Großen Koalition beschlossen wurde. Danach ist jeweils eine Regelung zu streichen, wenn gleichzeitig eine neue eingeführt wird. Doch der Gesetzgeber argumentiert, dass der Erhalt der bisherigen Regelung grundlegend sei. Und so müssen allein 16 Prozent mehr Infopflichten erfüllt werden als noch 2014.

2026 will die EU das Thema über ein Omnibus-Paket wieder aufgreifen. Ziel eines Omnibus-Pakets (abgeleitet vom Lateinischen „omnibus“ – „für alle“) ist also eine Regelung bzw. Vereinfachung für alle Betroffenen. In dem Verfahren sollen erneut die Forderungen des Handwerks berücksichtigt werden.

Aktuell  sammelt der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) Vorschläge und Positionen aus der Praxis. Dazu können Sie anonym in unserer Mini-Umfrage Ihre Anregungen in drei Fragen formulieren.

Beteiligen Sie sich bis zum 3. Dezember 2025, damit wir Ihre Ideen für die Stellungnahme an den ZDH weiterleiten können.