Mit sofortiger Wirkung können bis auf weiteres in Abstimmung mit dem Bundeministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) in den folgenden Produkten
Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134)
Altersgerechtes Umbauen Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-b)
BMWSB-Härtefallprogramm Wohnungsunternehmen 2023 (805)
IKU – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung (202)
keine Anträge mehr gestellt sowie alle vorliegenden Anträge nicht mehr zugesagt werden.
Hintergrund ist die ab sofort geltende haushaltswirtschaftliche Sperre nach § 41 BHO für Verpflichtungsermächtigungen im Bundeshaushalt 2023 sowie im Sondervermögen Klima- und Transformationsfonds (KTF).
Bereits zugesagte Förderdarlehen und Investitionszuschüsse sind von der haushaltswirtschaftlichen Sperre in den oben genannten Produkten nicht betroffen.
Ob der Antrags- und Zusagestopp auch auf weitere Programme anzuwenden ist, ist noch in der Abstimmung.

