Stichtag 01.01.2025: E-Rechnung – was ist noch zu tun?

Ab 2025 wird die elektronische Rechnungsstellung im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen zum Standard. Begründet wird sie mit der Eindämmung des Umsatzsteuerbetrugs in der EU, vereinfachten Prozessen und weniger Bürokratie.

Praktisch gibt es trotz mehrerer Gesprächsrunden zwischen Bundesfinanzministerium (BMF), Wirtschaftsverbänden, steuerberatenden Berufen sowie IT-Dienstleistern immer noch offene Fragen. Wir geben Ihnen noch einmal einen Überblick: Um was geht es? Was müssen Sie beachten?

  • Ab wann gilt die eRechnungs-Pflicht?
  • Gilt die Pflicht nur für größere und große Betriebe oder muss jeder Betrieb – egal welche Betriebsgröße – eRechnungen stellen?
  • Welche Folgen hat die Einführung und wie kann bzw. muss ich meinen Betrieb vorbereiten?
  • Muss ich meine EDV anpassen, ev. sogar neue anschaffen?
  • In welchen Punkten kann ich noch abwarten?

In einer Online-Informationsveranstaltung (90 Minuten) werden die Grundlagen und Anforderungen dargestellt und vor allem Ihre Fragen beantwortet: 

Termin

Dnnerstag, 09. Januar 2025 von 15.00 - 16.30 Uhr

Infos und Anmeldung über die Akademie

Referentin der Infoveranstaltung ist Isabel Birk, Fachberatungs- und Informationsstelle (FIS) im Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz.