Tarifabschluss: Lohnerhöhungen ab Mai und Corona-Prämie


Von:  Bundesverband - Reiner Löffler / 27.01.2021 / 17:00


Die Tarifeinigung der Verhandlungskommissionen von Arbeitgebern und Gewerkschaft wurde am 27. Januar 2021 angenommen.


Die Laufzeit der tariflichen Löhne im Maler- und Lackiererhandwerk endete am 31. Oktober 2020. Nach ihrer Kündigung durch die IG BAU forderte die Gewerkschaft eine Lohnerhöhung ab Oktober 2020 für ein Jahr um 5,4%.

Nach 4 schwierigen Verhandlungsrunden wurde von den Kommissionen beider Seiten Mitte Januar 2021 am Verhandlungstisch ein Kompromiss erreicht. Dem Tarifvorschlag haben am 27. Januar 2021 Gewerkschaft als auch Arbeitgeber nach verbandsinterner Abstimmung mehrheitlich zugestimmt.

Kernpunkte des Tarifabschlusses sind Lohnerhöhungen ab Mai 2021 (+2,1 % beim Ecklohn) und neue Branchen-Mindestlöhne Maler von 13,80 € (Mindestlohn II) bzw. 11,40 € (Mindestlohn I), ferner eine steuerfreie Corona-Prämie (330 €) und Festlegung der Ausbildungsvergütungen für die Ausbildungsjahre 2021/22 und 2022/23.

Die Punkte des Tarifabschlusses für das Maler- und Lackiererhandwerk* im Einzelnen:

  • Gesamtlaufzeit neuer Lohntarif:19 Monate (Nov. 2020 bis Mai 2022)
  • 6 Monate ohne prozentuale Lohnerhöhung
  • ab Mai 2021: Ecklohnerhöhung um 2,1 % = +0,36 €/Std. d.h. neuer Ecklohn (West): 17,51 €, Ost-West-Angleichung: Ecklohn Ost analog +0,36 €/Std., d.h. 16,88 € (entspricht 2,2%), der sonst übliche zusätzliche Angleichungsbetrag von 0,10 € wird ausgesetzt
  • Corona-Prämie (steuer- und abgabenfrei): 330 € für gewerbliche Arbeitnehmer, zahlbar spätestens mit Lohnabrechnung für April 2021, bereits freiwillig von Betrieben gezahlte steuerfreie Corona-Prämien sind anrechenbar, bei Teilzeit, Kurzarbeit, § 46 RTV bestehen Möglichkeiten zur Reduzierung
  • Branchen-Mindestlohn Maler: ab Mai 2021 (Ende der Laufzeit des geltenden Mindestlohns: 30. April 2021) für eine Dauer von 13 Monaten (bis 31. Mai 2022) Erhöhung um 0,30 €/Std., d.h.
    • Mindestlohn II („Gelernte Arbeitnehmer/Gesellen“): 13,80 €
    • Mindestlohn I („Ungelernte Arbeitnehmer“):             11,40 €
  • Ausbildungsvergütungen: Die Azubi-Vergütungen ab August 2021 werden frühzeitig für die beiden kommenden 2 Ausbildungsjahre vereinbart. Die Euro-Beträge der monatlichen Ausbildungsvergütungen im Maler- und Lackiererhandwerk werden dabei analog des letzten 2jährigen Tarifabschlusses in 2 Stufen um 30 € Lehrjahr/Stufe bzw. im 2./3. Lehrjahr ab August 2022 um 35 € erhöht: 

Azubi-

Vergütungen

seit:

Tarifabschluss:

01.August

2020

01.August

2021

01.August

2022

1. Lehrjahr

680 €

710 €

740 €

2. Lehrjahr

750 €

780 €

815 €

3. Lehrjahr

915 €

945 €

980 €

Laufzeit des neuen Tarifvertrags Auszubildende: 24 Monate (01. August 2021 bis 31. Juli 2023).

Arbeitgeber-Verhandlungsführer des Bundesverbands Farbe Gestaltung Bautenschutz Markus Heineke begrüßte die Zustimmung zur Tarifeinigung. „In schwierigem Umfeld ist es ohne Schlichtung gelungen, einen tragfähigen Kompromiss zum Ausgleich der Belange in der Branche zu finden.“ Heineke hob die lange Laufzeit, beim Lohn bis Ende Mai 2022, sowie die Perspektive im Ausbildungsbereich für den Nachwuchs hervor. Die geschaffene lange Planungssicherheit für die Betriebe stelle zugleich ein Wagnis auf die Zeit nach der Corona-Pandemie dar. Für den Bereich des Mindestlohnes kann mit der dort erzielten Einigung ein lückenloser Anschlussvertrag zum Schutz vor Lohndumping in der Branche erreicht werden.

Weitere Informationen finden Sie in www.farbe.de im Mitgliederportal/Service in unseren aktualisierten Tarif-Übersichten:

Zusätzliche Informationen: Preisanpassung, Tarifverträge im Wortlaut

_______

* Der Tarifabschluss (ohne Mindestlohn) gilt in allen Tarifgebieten (ausgenommen Saarland); Branchen-Mindestlöhne Maler sind bundeseinheitlich (einschl. Saarland)


Willkommen im Mitgliederportal!
×

Diese Webseite verwendet nur technisch erforderliche Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie in unsererDatenschutzerklärungOK