Das Gesetz schafft eine rechtliche Grundlage, um Menschen ohne Berufsabschluss neue Wege der Anerkennung ihrer praktischen Berufserfahrung zu ermöglichen. Hintergrund sind Verordnungen der EU, die dadurch v.a. grenzüberschreitendes Arbeiten und Fachkräftezuwanderung erleichtern will. In den vergangenen neun Jahren sind die Verfahren des Gesetzes im Projekt “Valikom” bundesweit erprobt worden. Das Malerhandwerk wurde auf Druck des Bundesverbandes zunächst ausgenommen, wir haben aber die Erfahrungen in den zuständigen Gremien beobachtet und mit ausgewertet.
Nun muss das Bundesministerium für Bildung und Forschung noch eine Verordnung zur Ausgestaltung des Gesetzes vorlegen. An dem Abstimmungsprozess dazu wird sich der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz über die Gremien des ZDH genauso beteiligen, wie an den vorhergehenden Diskussionen. So wurde aufgrund der Bemühungen aus dem Handwerk eine Altersgrenze von 25 Jahren in das Gesetz aufgenommen. Zudem muss einschlägige Berufserfahrung von mindestens der eineinhalbfachen Ausbildungszeit nachgewiesen werden.
Im nächsten Schritt sind die Handwerkskammern gefordert. Sie müssen, sobald die Verordnung vorliegt, Verfahren schaffen, mit denen Antragsteller und -stellerinnen „berufliche Handlungsfähigkeit am Maßstab eines anerkannten Ausbildungsberufes“ (so der Gesetzestext), nachweisen können. Wer erfolgreich die Validierung hinter sich gebracht hat, dem wird bestätigt, dass er im betreffenden Handwerk praktische Kenntnisse und Fähigkeiten erworben hat, die ganz oder teilweise denen ordentlich ausgebildeter Gesellen entsprechen.
„Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass die Bundesregierung Möglichkeiten für erfahrene Praktiker schafft, sich als solche auszuweisen. Wichtig ist nun, dass unsere Prüfungsausschüsse in die Validierungsverfahren für die Berufe Maler und Lackierer sowie Fahrzeuglackierer eingebunden werden, um sicherzustellen, dass qualitative Mindeststandards eingehalten werden. Wir werden außerdem genau darauf achten, dass ein über das Validierungsverfahren erreichter Abschluss nicht gleichwertig zu einem Gesellenabschluss behandelt oder so bezeichnet wird.“ so Mathias Bucksteeg, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Farbe Gestaltung Bautenschutz.

