Bislang stehen einem solchen Vorhaben einerseits arbeitsrechtliche Hindernisse entgegen. Andererseits wird man einen Arbeitnehmer, der die Regelaltersgrenze erreicht hat, schwer davon überzeugen können, mit dem Ruhestand noch etwas zu warten. Mit der geplanten Wachstumsinitiative könnte sich diese Situation allerdings entscheidend ändern.
Die Koalitionsfraktionen haben einen Änderungsantrag zur Umsetzung rentenpolitischer Maßnahmen im Rahmen der Wachstumsinitiative vorgelegt. Diese Maßnahmen zielen insbesondere darauf ab, die Anreize zur Aufnahme und Ausweitung der Erwerbstätigkeit für Menschen im Rentenbezug zu stärken. Im Folgenden möchten wir Ihnen die hierzu wesentlichen Punkte vorstellen:
Lockerung des Anschlussverbots:?Positiv hervorzuheben ist die geplante Lockerung des derzeit geltenden Anschlussverbots (§ 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG).
Derzeit ist es den Betrieben nicht möglich, einen Mitarbeiter mit einer vorherigen Beschäftigung im Betrieb sachgrundlos zu befristen. Die Wachstumsinitiative soll dies allerdings ändern. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze soll es Arbeitnehmern erleichtert werden, zu ihrem bisherigen Arbeitgeber zurückzukehren. Sachgrundlos befristete Arbeitsverträge mit dem bisherigen Arbeitgeber sollen für rentenberechtigte Arbeitnehmer künftig ermöglicht werden, solange eine Höchstdauer von acht Jahren oder maximal zwölf befristete Arbeitsverträge nicht überschritten wird.- Einführung einer Rentenaufschubprämie:? Eine neue Rentenaufschubprämie soll eingeführt werden. Wenn die Rente nach der Regelaltersgrenze in Anspruch genommen und mindestens ein Jahr weitergearbeitet wird, kann der Versicherte zukünftig optional anstelle der monatlichen Rentenzuschläge eine einmalige Prämie erhalten.
- Auszahlung von Arbeitgeberbeiträgen:?Es soll künftig ermöglicht werden, dass Beschäftigte nach Erreichen der Regelaltersgrenze die arbeitgeberseitigen Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung ausgezahlt bekommen, wenn sie weiterhin sozialversicherungspflichtig erwerbstätig sind. Dies könnte die Weiterarbeit im Rentenalter attraktiver machen.
- Anrechnung von Erwerbseinkommen auf Hinterbliebenenrenten:?Ein weiterer begrüßenswerter Vorschlag ist die Einführung eines Sockelbetrags in Höhe der Geringfügigkeitsgrenze (aktuell 538 Euro pro Monat) bei der Anrechnung von Erwerbseinkommen auf Hinterbliebenenrenten. Dies soll die Erwerbsanreize für Bezieher von Hinterbliebenenrenten erhöhen.
Geplant sind die Änderungen zum 01.01.2025. Allerdings sind diese noch nicht „in Stein gemeißelt“. Wir werden über den Fortgang der Gesetzgebung weiter berichten.


