WDVS-Untersichten: Dämmung mit weiteren Dämmstoffen außer Mineralwolle grundsätzlich möglich

Die aktuellen WDVS-Zulassungen sehen für die Dämmung von Untersichten nur geklebte und gedübelte WDVS aus Mineralwolle mit Dübelung durch das Bewehrungsgewebe vor. Ein Gutachten im Auftrag des Fachverbandes der Stuckateure für Ausbau und Fassade Baden-Württemberg (SAF) sieht die Verwendung weiterer Dämmstoffe als nicht wesentliche Abweichung von der Zulassung an.

Für den horizontalen Einbau von Dämmstoffen gelten die WDVS- Zulassungen nur bedingt. Während an kleineren Fassadenrücksprüngen, Nischen und Leibungen die zugelassenen Systeme auch bei horizontalem Einbau verwendet werden können, gilt dies nicht für Laubengänge, Arkaden, Balkone und Erker, Durchfahrten und allgemein Rücksprünge > 1 m. Hier müssen die WDVS-Zulassungen auch den horizontalen Einbau an Deckenunterseiten ausdrücklich abdecken. Für Untersichten an WDVS sehen die Zulassungen nur geklebte und gedübelte WDVS aus Mineralwolle mit Dübelung durch das Bewehrungsgewebe vor. Weitere Infos enthält das Merkblatt des VDPM "WDVS an Untersichten: Hinweise für die Planung und Bemessung"

Mit einem Gutachten der Ingenieurgesellschaft Bauforschung Keßler & Oberhaus mbH, die vom SAF beauftragt wurde, können jetzt grundsätzlich auch andere WDVS-Dämmstoffe an Untersichten verarbeitet werden.

EPS- und PUR/PIR-Hartschaum-Dämmplatten können geklebt und unter dem Gewebe gedübelt werden, wenn Putzsysteme oder Unterputz + Flachverblender verwendet werden.

Bei den im Gutachten genannten Systemen und Bedingungen (EPS, PUR/PIR) ist die Verwendung an Deckenuntersichten eine nicht wesentliche Abweichung von der Zulassung.

Achtung: Normalentflammbare Systeme dürfen nur in den Gebäudeklassen 1–3 verwendet werden. Besondere Brandschutzanforderungen bei Fluchtwegen, Durchfahrten, Gebäudeklasse 4 und höher usw. müssen berücksichtigt werden.