Zur Senkung der Umsatzsteuersätze zum 1. Juli

Die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst

Zur befristeten Senkung der Umsatzsteuersätze von Juli bis Dezember 2020

Stand: Juli 2020

Ein schneller Beschluss durch Bundesregierung und Bundesrat, die Umsetzung nur wenige Tage später. Dabei können zwangsläufig nicht alle praktischen Fragen bzw. Einzelfragen jedes Gewerks berücksichtigt werden.

Ob der Nutzen der Reduzierung der USt-Sätze den bürokratischen Aufwand überwiegt, bleibt für unsere Branche fraglich. Anders als bspw. im Einzelhandel, bei dem doch meist ein einmaliger Leistungszeitpunkt vorliegt (und damit Klarheit beim geltenden Steuersatz ohne jede Abgrenzung) - hat unsere Branche teils über Monate mit einem Projekt zu tun und nun mit der Problematik verschiedener Steuersätze.

Wir haben hier die Eckpunkte zusammengefasst, empfehlen Ihnen aber auch, sich bei Einzelfragen an Ihren Steuerberater zu wenden.

Weitere Infos: