Arbeiten auf Baustellen bei hohen Temperaturen

Wie können Maler- und Lackiererbetriebe den Arbeits- und Gesundheitsschutz bei hohen Temperaturen sicherstellen und angemessen auf Beschwerden oder Arbeitsverweigerung wegen Hitze reagieren? Die rechtlichen Grundlagen haben wir für Sie zusammengestellt.

Rechtslage und Pflichten des Arbeitgebers

  • Grundsatz: Der Arbeitgeber ist nach § 618 BGB und § 3 ArbSchG verpflichtet, Arbeitsschutz zu gewährleisten. Dazu zählt auch die Minimierung von Gefährdungen durch Hitze.
  • Technische Regeln: Nach der ASR A3.5 („Raumtemperatur“) sollen Arbeitsräume 26°C möglichst nicht überschreiten. Auf Baustellen gilt diese Regel nicht eins zu eins, aber sie dient als Orientierung.
  • UVV und BG-Regelwerke: Die BG BAU empfiehlt bei Temperaturen ab 30°C besondere Maßnahmen.

Maßnahmen bei hohen Temperaturen

Vorbeugende Maßnahmen

  • Schaffung von schattigen, kühlen (ggf. klimatisierten) Pausenplätzen
  • Berücksichtigung von (Sommer-)Hitze in der Gefährdungsbeurteilung und Festlegung entsprechender betrieblicher Maßnahmen,
  • Erhöhung von Zahl und Länge der Pausen,
  • Arbeitszeiten anpassen (z. B. Arbeitsbeginn in die frühen Morgenstunden vorverlegen, lange Mittagspausen); körperlich stark beanspruchende Arbeitsvorgänge auf kühlere Tage (wenn möglich) bzw. Tageszeiten verlagern,
  • Bereitstellung von leicht gekühlten Getränken in der Nähe der Arbeitsplätze (sehr kalte Getränke sollten vermieden oder nur in geringen Mengen konsumiert werden);
  • Sonnenschutz (z. B. Überdachungen, Zelte) und Persönliche Schutzausrüstung (Sonnenhüte, UV-Kleidung, Sonnencreme) bereitstellen.
  • Unterweisung der Mitarbeiter zu den betrieblichen Maßnahmen und zum richtigen Verhalten bei Hitze, zu den Symptomen von Hitzeerkrankungen und zur Ersten Hilfe im Fall der Fälle.

Akute Maßnahmen

  • Vermeidung von Tätigkeiten in direkter Sonne,
  • Organisation von kurzen Trinkpausen ca. alle 20 Minuten (oder öfter); zusätzliche Pausen bei extremer Hitze ermöglichen (nach Ermessen, ggf. alle 1–2 Stunden).
  • Arbeiten mit hoher körperlicher Belastung reduzieren, auf mehrere Mitarbeiter aufteilen oder verschieben.
  • Regelmäßige Kontrollen des Gesundheitszustands (z.B. Beobachtung auf Symptome eines Hitzeschlags).
  • Dokumentation aller Maßnahmen.

Umgang mit Beschwerden der Arbeitnehmer: „Es ist zu heiß zum Arbeiten“

Prüfschritte für Arbeitgeber:

Objektive Lage erfassen:

  • Temperatur vor Ort messen und dokumentieren.
  • Arbeitsbedingungen vor Ort prüfen (Sonneneinstrahlung, Luftfeuchtigkeit, körperliche Belastung).

Gefährdungsbeurteilung durchführen:

  • Kurzfristig vor Ort (ggf. Rücksprache mit Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Betriebsarzt).
  • Bewertung, ob die Arbeit weiter zumutbar ist.

Mitarbeitergespräch führen:

  • Die Bedenken anhören und ernst nehmen.
  • Auf getroffene Schutzmaßnahmen hinweisen oder ggf. nachbessern.

Maßnahmen anpassen:

  • Zusätzliche Pausen/Arbeitszeitreduzierung prüfen.
  • Arbeitsverlagerung in kühlere Bereiche oder Zeiten, soweit möglich.
  • Notwendige Schutzausrüstung ergänzen.

Entscheidung treffen:

  • Falls Gefährdung besteht: Arbeit abbrechen oder unterbrechen.
  • Falls Schutz ausreichend: Weiterarbeit unter angepassten Bedingungen, aber Beschwerde dokumentieren.

Dokumentation:

  • Jede Maßnahme, Temperaturmessung und das Gespräch dokumentieren (wichtig im Fall späterer Auseinandersetzungen).

Arbeitsverweigerung – Rechte und Grenzen

  • Nur bei konkreter Gefahr: Ein generelles „Recht auf Hitzefrei“ gibt es nicht. Die Arbeitsverweigerung ist nur bei erheblicher Gesundheitsgefahr zulässig.
  • Pflicht zur Mitwirkung: Arbeitnehmer müssen zumutbare Schutzmaßnahmen akzeptieren.
  • Konsequenzen: Unberechtigte Arbeitsverweigerung kann arbeitsrechtliche Folgen haben. Im Zweifel ist eine moderate, lösungsorientierte Ansprache zu wählen.

Kommunikation und Unterweisung

  • Beschäftigte jährlich und anlassbezogen zu hitzebedingten Gefahren unterweisen.
  • Ansprechpartner für Fragen zum Hitzeschutz (z. B. Vorarbeiter, Sicherheitsfachmann) benennen.

Weitere Hinweise

BG BAU-Infoblätter zur Hitze beachten (siehe www.bgbau.de):

  • Lokale Wetterwarnungen nutzen.

Fazit

Arbeitgeber sind verpflichtet, bei großer Hitze präventive und akute Schutzmaßnahmen zu ergreifen, Beschwerden ernst zu nehmen, objektiv zu prüfen und ggf. Maßnahmen anzupassen. Arbeitsverweigerung ist nur bei objektiver Gefahr zulässig. Eine gute Dokumentation und Kommunikation ist der beste Schutz vor Streitigkeiten.