Arbeitsministerium: Geplanter Bürokratieabbau - Sicherheitsbeauftragte werden reduziert

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) plant in einem “Konzept für einen effizienten und bürokratiearmen Arbeitsschutz” im ersten Schritt die Abschaffung von betrieblichen Beauftragten in kleinen Unternehmen.

So sollen Beauftragte nach der DGUV-Vorschrift 1 (bei Fremdfirmeneinsatz, Arbeiten mit mehreren Arbeitgebern und für die Aufsicht bei gefährlichen Arbeiten) im Rahmen der Selbstverwaltung abgeschafft werden.

Die Verpflichtung zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten soll in Unternehmen unter 50 Beschäftigten ganz wegfallen und in Unternehmen bis 250 Beschäftigte auf einen Sicherheitsbeauftragten reduziert werden.

Im Regelwerk der Unfallversicherung soll ausdrücklich klargestellt werden, dass es keine Rechtspflicht zur Bestellung von Leiterbeauftragten gibt.

Die Maßnahmen sollen bereits bis Ende 2025 initiiert werden, über weitere geplante Maßnahmen (2026/2027) können Sie sich hier  oder mithilfe des Dokuments im Anhang informieren.