Der Koalitionsvertrag - Welche Punkte sind für das Handwerk relevant?

BERLIN. Seit 24. November 2021 „steht“ der Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP. Was ergibt sich daraus für das Handwerk? In den 178 Seiten finden sich einige detailliert formulierte Einzelthemen, mehr aber übergreifende Darstellungen, durch Vorhaben und Absichtserklärungen unterfüttert.

Was bringt der Koaltionsvertrag der neuen Bundesregierung für das Maler- und Lackiererhandwerk? Wir haben einen Blick ins Vertragswerk geworfen.

Kernthemen sind Umverteilung, Investitionsanreize und Verzicht auf Steuererhöhungen. Bei Letzteren geht es um ein verstärktes Vorgehen gegen Steuerhinterziehung/-missbrauch, aggressive Steuergestaltung und –vermeidung – zusammengefasst als „Vorreiterrolle“ Deutschlands. Basis soll die verstärkte Digitalisierung der Finanzverwaltung sein, die eine Modernisierung, Beschleunigung sowie regelmäßigere steuerliche Betriebsprüfung ermöglicht und die Steuerbürokratie spürbar verringern soll, wobei parallel eine personelle Aufstockung geplant ist. Ein zukünftig „effizientes Steuerforschungsinstitut“ soll die Legislative in Richtung evidenzbasierter Gesetzgebung unterstützen.

Mit Hilfe elektronischer Systeme, ähnlich derer in Italien (und einschließlich der Erfahrungen bspw. aus Frankreich), will man sich dem Steuerbetrug widmen, indem ein elektronisches USt-Meldesystem zur Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen verwendet werden soll (Ziel: Reduzierung der Betrugsanfälligkeit und gleichzeitig eine Entbürokratisierung der Schnittstelle Unternehmen und Verwaltung).

Das Optionsmodell (§ 1a KStG, Möglichkeit von Personengesellschaften, zur KSt zu optieren) und die Besteuerung der Thesaurierung (§34a EStG) sollen evaluiert und auf Anpassung geprüft werden, wobei das Optionsmodell erst 2022 eingeführt wird. Steuerfachleute sehen schon aktuell Mängel im Modell und eine insgesamt begrenzte Anwendung, die eventuell vom Gesetzgeber gewollt ist.

Unabhängig von den oben genannten Maßnahmen zur Digitalisierung, Modernisierung und Beschleunigung der Betriebsprüfung samt Verkürzung der Prüfungszeiträume ist darüber hinaus eine grenzüberschreitende nationale Anzeigepflicht für Steuergestaltungen von Unternehmen über 10 Mio. Euro geplant. Sie basiert auf der Tatsache, dass die Finanzverwaltungen bis dato zu spät über (zu verhindernde) Steuergestaltungen informiert sind. Zur Frage allgemeiner Steuer(satz)erhöhungen, der Einführung einer Vermögensteuer und/oder Verschärfungen bei der Erbschaftsteuer finden sich keine Aussagen im Koalitionsvertrag. 

Komprimiert geht es außerdem um folgende Vorhaben:

Steuerthemen

  • Prüfung der steuerlichen Behandlung von Dieselfahrzeugen in der Kfz-Steuer
  • Abbau von Steuerbegünstigungen bei wirtschaftlicher Stromnutzung. Die Entlastung durch den Wegfall der EEG-Umlage soll berücksichtigt werden, um Unternehmen nicht mehr zu belasten
  • Superabschreibung für Investitionen in Klimaschutz und digitale Wirtschaftsgüter 2022/23 durch anteiligen Abzug der Anschaffungs-/Herstellungskosten vom Steuergewinn für Wirtschaftsgüter für solche Zwecke
  • Verlängerung der erweiterten Verlustverrechnung und Ausweitung des Verlustrücktrages auf die zwei unmittelbar vorangegangen Veranlagungszeiträume
  • Genereller Versteuerungsnachweis für gewerbliche und private Immobilienkäufer aus dem Ausland
  • Verbot des Erwerbs von Immobilien via Bargeld
  • Flexiblere länderspezifische Gestaltung der Grunderwerbsteuer (bspw. Freibetrag zur Erleichterung selbstgenutzten Wohneigentums sowie Schließung von Steuerschlupflöchern beim Immobilienerwerb von Konzernen)
  • Einführung einer globalen Mindestbesteuerung und Schaffung eines endgültigen USt-Systems auf EU-Ebene (bspw. Reverse-Charge)
  • Die Unterbindung missbräuchlicher Dividendenarbitragegeschäfte (durch technische Möglichkeiten, Rückforderung erlittener Steuerschäden sowie einem verstärkten Daten-/Informationsaustausch zwischen Finanzaufsicht und Steuerbehörden - auch bei Verdacht).
  • Abbau steuerrechtlicher Hürden für Sachspenden an gemeinnützige Organisationen, um die Vernichtung von Waren zu reduzieren
  • Vermeiden der Nicht-/Doppelbesteuerung für eine angemessene Besteuerung abfließenden Einkommens (bspw. durch Ausweitung der Quellenbesteuerung und Anpassung von Doppelbesteuerungsabkommen)

Anpassung und Schaffung administrativer Strukturen

  • Organisatorische und personelle Verstärkung zur Reduzierung von Steuerhinterziehung, Finanzmarktkriminalität und Geldwäsche; Implementierung in Behörden, wie Bundesfinanzministerium, Zoll, Bundeszentralamt für Steuern und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen
  • Förderung vorausgefüllter Steuererklärungen (Easy Tax)
  • Intensivierung der Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens (stärkere digitale Interaktion zwischen allen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung)

Arbeitnehmer und Privatpersonen

  • Steuerfreier Pflegebonus von 3.000 Euro und Steuerbefreiung von Zuschlägen (Pflege)
  • Größerer Fokus der Dienstwagenbesteuerung für Neuzulassungen auf die rein elektrische Fahrleistung. Das Privileg bei Plug-In-Hybridfahrzeugen mit 0,5 Prozent Entnahmewert soll nur noch bei einem nachweisbaren elektrischen Betrieb über 50 Prozent
  • Verlängerung der Homeoffice-Regelungen (Pauschale) bis 31.12.2022
  • Höherer Steuerfreibetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen (eher für Start-Ups interessant)
  • Erhöhung des Sparer-Pauschbetrages von auf 1.000 Euro (jetzt 801 Euro) bzw. 2.000 Euro (jetzt 1.602 Euro)
  • Vollabzug der Rentenversicherungsbeiträge als Sonderausgabe schon ab 2023. Erhöhung des steuerpflichtigen Rentenanteils ab 2023 um 0,5 Prozent pro Jahr (statt 1 Prozent). Vollbesteuerung der Renten damit ab 2060 (statt 2040)
  • Einführung einer Kindergrundsicherung mit einem einkommensunabhängigen Garantiebetrag (einheitliche Höhe für alle Kinder und Jugendlichen) als auch einem gestaffelten Zusatzbeitrag (abhängig vom Elterneinkommen). Volljährige erhalten die Leistung direkt
  • Anhebung des Ausbildungsfreibetrags auf 1.200 Euro (jetzt 924 Euro)
  • Die Steuerklassen III und V sollen in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV übergehen