Im Ergebnis belastet die DSGVO auch unsere Handwerksbetriebe, da eigentlich vor- und während des gesamten Verlaufes eines Auftrages Informations-, Auskunfts- und Hinweispflichten erfüllt werden müssen. Die DSGVO soll die Daten eines jeden schützen und im Kern den unzulässigen Datenhandel unterbinden.
Dass die Gefahr des Missbrauchs bei Handwerksbetrieben deutlich geringer ist, als beispielsweise im Onlinemarketingsektor dürfte auf der Hand liegen. Derzeit bestehende Ausnahmen sind derart eng und kompliziert gefasst, dass sie im Ergebnis keinen Betrieb erfassen.
Deshalb hat der ZDH im Rahmen des Evaluierungsverfahrens und mit Unterstützung des Bundesverbandes Farbe Gestaltung Bautenschutz eine überzeugende Stellungnahme verfasst, die eine zentrale gesetzliche Berücksichtigung eines risikobasierten Ansatzes berücksichtigt. In dessen konsequenter Anwendung sind Anpassung unverhältnismäßiger Bürokratieanforderungen – etwa bei Informations- und Dokumentationspflichten, Betriebsübergaben und Auftragsverarbeitungen – vorzunehmen und damit unsere Handwerksbietriebe zu entlasten.
Die gemeinsame Stellungnahme kann -->hier herunter geladen werden.
Wir werden über den weiteren Fortgang informieren.

