Es beantwortet eine Vielzahl rechtlicher Fragen zur Anwendung und Geltendmachung. Wie in der Vorfassung ist eine Anlage enthalten, die typische vorbereitende Arbeiten und Umfeldmaßnahmen aufführt. Diese können von der Steuerermäßigung des § 35c Einkommensteuergesetz umfasst sein, soweit sie im Zusammenhang mit einer den technischen Mindestanforderungen der ESanMV genügenden energetischen Maßnahme stehen.
Das neugefasste BMF-Schreiben tritt neben das BMF-Schreiben vom 23. Dezember 2024 zu dem mit der Steuererklärung einzureichenden Bescheinigung über die durchgeführten Maßnahmen, der sogenannten Musterbescheinigung.
Das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen an die obersten Finanzbehörden der Länder finden Sie hier zum Download

