Haushalts-Einigung der „Ampel“: Wichtige Punkte für das Handwerk

Die Bundesregierung hat nach langem Streit die gemeinsamen Eckpunkte für den Bundeshaushalt 2025 vorgelegt. Was steht für uns in den Eckpunkten?

Zuerst die Zahlen: Der Bundeshaushalt 2025 wird ein Gesamtvolumen von 481 Milliarden haben, bei einer Nettokreditaufnahme von 44 Milliarden und 57 Milliarden Investition. Für den Wohnungsbau hat der Bundeskanzler eine zusätzliche Milliarde für die Förderprogramme der KFW angekündigt. Gut für energetische Sanierung und WDVS.

Im Rahmen des „Wachstumspakets“ soll nun jährlich ein Bürokratieentlastungsgesetz verabschiedet werden. Hier darf man gespannt sein – das letzte, vierte Entlastungsgesetz scheint Stand heute wenige tatsächliche Erleichterungen zu bringen. Es wurde aber aufgrund weiter bestehenden Abstimmungsbedarfs (u.a. auf Druck der Handwerksverbände) ohnehin auf nach der Sommerpause verschoben. Ein kritischer Punkt scheint die geplante Verkürzung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen zu sein. Erfreulich immerhin: Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, dass auch wir stark kritisiert hatten, soll ausgesetzt werden. Zukünftig sollen nur die Vorgaben der EU-Lieferkettenrichtlinie gelten – die sich allerdings die deutschen Regelungen weitgehend zum Vorbild genommen hatten.

Auch wichtig für das Handwerk: Es wird angestrebt, Überstunden ab dem nächsten Jahr steuerfrei arbeiten zu können, Rentner sollen den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung als Entgelt erhalten können. Beim Bürgergeld soll es beim Verstoß gegen Melde- und Arbeitsaufnahmepflichten als Sanktion wieder bis zu 30 % Kürzungen geben. Darüber hinaus hat die Bundesregierung angekündigt, gesetzlich die Möglichkeit zu schaffen, in Tarifverträgen die Tageshöchstarbeitszeit zu erhöhen und zu flexibilisieren – eine Voraussetzung für die auch in unserer Branche immer intensiver diskutierte 4-Tage-Woche.

Die degressive AfA bis wird 2028 verlängert und die eheliche Abschreibungshöhe von 20 auf 25 % erhöht. Im Bereich der erneuerbaren Energien soll dadurch gespart werden, dass bei einem negativen Strompreis die EEG-Entschädigung entfällt. Darüber hinaus soll die Entlastung im Bereich der kalten Progression fortgesetzt werden in den Jahren 2025 und 2026.

Insgesamt sollen mit dem Bundeshaushalt und dem Wachstumspaket 49 Einzelmaßnahmen, darunter auch eine Regelung zur Tariftreue und eine Novelle des Vergaberechts angegangen werden.

Sobald uns hierzu weitere Einzelheiten vorliegen, werden wir Sie informieren.