Seit dem 01.01.2024 gibt es im Maler- und Lackiererhandwerk einen Ecklohn in Höhe von 18,87 €, der auf einen Tarifabschluss im Dezember 2022 zurückzuführen ist, der von der IG-BAU zum 30.09.2024 bereits gekündigt wurde.
Es ist jedoch entscheidend zu betonen, dass dieser Ecklohn nicht für allgemeinverbindlich erklärt ist.
Dies bedeutet entgegen einiger Pressemeldungen der IG-BAU, dass der Ecklohn in Höhe von 18,87 € gerade nicht für alle Betriebe im Maler- und Lackiererhandwerk verpflichtend ist.
Allgemeinverbindlich ist hingegen der seit April 2024 geltende Mindestlohn in Höhe von 15,00 € für Gesellen und 13,00 € für ungelernte Mitarbeiter, die ausschließlich Hilfsarbeiten durchführen.

