Hinweis zu Pressemeldungen über den Ecklohn durch die IG-BAU

FRANKFURT/MAIN. Aktuell erscheinen in den Presse- und Rundfunkmedien Presseberichte zu einen "neuen" Ecklohn. Wir möchten klarstellend darauf hinweisen, dass der Ecklohn aufgrund des Tarifabschlusses vom 16.12.2022 seit dem 01.01.2024 unverändert bei 18,87 € liegt.

Seit dem 01.01.2024 gibt es im Maler- und Lackiererhandwerk einen Ecklohn in Höhe von 18,87 €, der auf einen Tarifabschluss im Dezember 2022 zurückzuführen ist, der von der IG-BAU zum 30.09.2024 bereits gekündigt wurde.

Es ist jedoch entscheidend zu betonen, dass dieser Ecklohn nicht für allgemeinverbindlich erklärt ist.

Dies bedeutet entgegen einiger Pressemeldungen der IG-BAU, dass der Ecklohn in Höhe von 18,87 € gerade nicht für alle Betriebe im Maler- und Lackiererhandwerk verpflichtend ist.

 

Allgemeinverbindlich ist hingegen der seit April 2024 geltende Mindestlohn in Höhe von 15,00 € für Gesellen und 13,00 € für ungelernte Mitarbeiter, die ausschließlich Hilfsarbeiten durchführen.