Informationen zur Schulungspflicht bei diisocyanathaltigen Produkten

FRANKFURT. Ab dem 24.08.2023 müssen professionelle Verwender bestimmter diisocyanathaltiger Bodenbeschichtungen, Verlegewerkstoffe oder WDVS-Klebeschäume zu den besonderen Risiken geschult sein.

Webseite Schulungsplattform ISOPA-ALIPA

Die entsprechende BV-Information von Februar 2022 wurde in einer neuen BV-Information (siehe Anlage) ergänzt. Die wichtigsten Informationen, wo und wie E-Learning Kurse durchgeführt werden können, wurden aktualisiert. Seit der Kennzeichnungspflicht betroffener Produkte im Jahr 2022 hat sich gezeigt, dass typische Malerlacke für Holz und Metall kaum betroffen sind. Die Information deckt folgende Fragen ab:

  • Wer muss geschult werden?
  • Wie können schulungspflichtige Produkte erkannt werden?
  • Verpflichtungen für den Handwerker
  • Welche E-Learning-Schulungen sind sinnvoll?
  • Freischaltcodes
  • Hinweise auf andere Schulungsformen

Achtung: Die zentrale ? Schulungsplattform der europäischen Hersteller (ISOPA/ALIPA = Handelsverband der Polyurethan und Diisocyanathersteller) ist vor dem Stichtag 24.08.2023 oft überlastet. Es empfiehlt sich, Zeiten außerhalb der üblichen Geschäftszeiten zu wählen, zu warten oder andere Anbieter zu wählen.