In ihrer Veröffentlichung stellt die Initiative fest, dass letztlich alle Eigenschaften des Untergrundes, die Bodenbelags- oder Parkettarbeiten betreffen oder negativ beeinflussen können, zu einer ggf. notwendigen Prüfung der „Belegreife“ des Untergrundes gehört.
Damit ist die Belegreife nicht universell festzustellen, sondern muss sinnvollerweise in Abhängigkeit von Alters und Nutzungsgeschichte des Untergrunds, des geplanten Bodenaufbaus und der vorgesehenen Nutzung betrachtet werden. Damit müssen sowohl die Prüfung des Untergrunds als auch die Bewertung seiner Eignung und die notwendigen Untergrundvorbereitungsmaßnahmen einzelfallbezogen erfolgen.
Die baustellenüblichen Prüfungen sind z.B. in den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) für Bodenbelags- (ATVDIN 18365) oder Parkettarbeiten (ATV DIN 18356) gelistet. Die Auflistungen im Abschnitt 3.1.1 (Gründe für mögliche Bedenkenanmeldungen) sind jedoch nicht abschließend.
Das Merkblatt der Initiative “Schnittstelle Fußboden” weist darauf hin, dass außer Untergrundfestigkeit und –feuchte weitere Faktoren für die Belegreife berücksichtigt werden müssen, die mit baustellenüblichen Mitteln prüfbar sind.
Können jedoch Einflussfaktoren nicht bewertet werden, sind entsprechende Bedenken anzumelden.
Das Merkblatt haben wir für Sie hier beigefügt.

