Bei WDVS-Arbeiten sind bezüglich des Abstandes des Gerüstes zwei Aspekte zu betrachten:
a) Arbeitsschutz:
Um Absturz zu vermeiden, darf der Abstand zwischen Gerüstbelag und Wand höchstens 30 cm betragen.
b) Handwerkliche Ausführbarkeit von Maler-/ Putzarbeiten:
Es gibt keinen in Regelwerken festgeschriebenen minimalen Abstand der Plattenoberfläche zum Gerüst. Der Mindestabstand kann aber praktisch abgeleitet werden. Dafür kann die Rollenbreite des Armierungsgewebes und die Höhe der verwendeten Werkzeuge herangezogen werden.
Schriftliches findet sich im aktuellen Kommentar zur VOB/C DIN 18345 Wärmedämm-Verbundsysteme [1].
Zur DIN 18299, Abschnitt 0.2.6 „Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten“ wird kommentiert: „Eine fachgerechte Putzbearbeitung mit hierfür üblichen Werkzeugen und Geräten (z. B. Kartätsche, Traufel Spritzgerät) ist bei Wandabständen unter 15 cm Entfernung vom Gerüstrohr nicht möglich.“
Zur DIN 18345, Abschnitt 0.1.1 „Art, Lage, Maße und Ausbildung sowie Termine des Auf- und Abbaus von bauseitigen Gerüsten.“ wird kommentiert: “Beispielsweise müssten bei großen Dämmschichtdicken die Abstände des Gerüstbelags so ausreichend bemessen sein, dass ein problemloses Arbeiten (ca. 25 Zentimeter vor fertiger Oberfläche) möglich ist. Ist dies nicht der Fall, so kann der Auftraggeber nicht erwarten, dass ein für ihn optisch zufriedenstellendes Ergebnis, z. B. in der Oberflächenstruktur des Putzes, erzielt werden kann, da zwischen Gerüstrahmen bzw. Gerüstbelag und der Fassadenoberfläche keine fachgerechte Putzbearbeitung (z.B. Aufziehen und Strukturieren des Putzes) erfolgen kann.“
Da sich die Außenkante der Fassade durch das Aufbringen der Dämmstoffplatten und des Putzes nach vorne verschiebt, muss der Gerüstabstand in Abhängigkeit von der Dämmstoffdicke geplant werden.
Der maximale Wandabstand: 30 cm als Sicherheitsgrenze
Nach dem geltenden Stand der Technik [2] darf der horizontale Abstand zwischen der Innenkante des Gerüstbelags und der Wand maximal 0,3 m betragen, ansonsten ist ein innenliegender Seitenschutz oder Konsolen vorzusehen. Vor Beginn der Dämmarbeiten muss das Gerüst oft deutlich weiter von der Rohbauwand entfernt (z. B. 45 cm bei 16 cm Dämmstoffstärke), um Platz für die Montage zu bieten. In diesem Zustand muss das Gerüst temporär mit einem innenliegenden, mindestens zweiteiligen Seitenschutz (Geländer- und Zwischenholm) oder mit Innenkonsolen ausgestattet werden.
Weitere Anforderungen:
WDVS-Arbeiten erfordern außerdem Gerüste der Lastklasse 3 und Breitenklasse W09.
Eine Durchgangsbreite von 20 cm darf nicht unterschritten werden: Aufgrund der Größe von Verpackungseinheiten sowie der notwendigen Bearbeitung des Materials, kann eine Durchgangsbreite von mindestens 0,20 m in den Lager- wie auch Bearbeitungsbereichen in der Regel nicht gewährleistet werden. Daher ist eine Mindestbelagbreite entsprechend W09 erforderlich [3].
Dies fordert auch die Fachinformation Gerüste für Arbeiten an Fassaden mit Wärmedämm-Verbundsystemen (WDVS) vom Bundesverband Gerüstbau und Bundesverband Farbe [4]. Ein Gerüst der Breitenklasse W09 kann als Arbeitsgerüst der Systembreite SW06 mit 30 cm Konsolen oder als Arbeitsgerüst der Systembreite SW09 ausgeführt werden.
Regelwerke und Quellen
[1] (KOMMENTAR ATV DIN 18345 UND DIN 18299 WÄRMEDÄMM-VERBUNDSYSTEME, 4. Auflage 2021, Markus Weißert und Tom Nietiedt, C. Maurer Verlag.
[2] TRBS 2121 Teil 1 Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten
[3] DGUV Information 201-011 „Verwendung von Arbeits-, Schutz- und Montagegerüsten“, 2023
[4] Fachinformation Gerüste für Arbeiten an Fassaden mit Wärmedämm-Verbundsystemen (WDVS), 2020

