Danach werden folgende Tarifregelungen gelten:
Die Ecklöhne werden für gewerbliche Arbeitnehmer in den westlichen Bundesländern (ohne Berlin) wie folgt erhöht:
ab 01.04.2025 um 2,9% = 0,55 €, d.h. Ecklohn 19,42 € und
ab 01.06.2026 um 3,0% = 0,58 €, d.h. Ecklohn 20,00 €.
Der tarifliche Ecklohn in den östlichen Bundesländern (Tarifgebiete Ost einschl. Berlin) wird zur Angleichung an den Ecklohn der westlichen Bundesländer wie folgt erhöht:
ab 01.04.2025 um 0,66 €: Ecklohn von 18,44 € auf 19,10 €;
ab 01.01.2026 um 0,30 €: Ecklohn von 19,10 € auf 19,40 €;
ab 01.07.2026 um 0,30 €: Ecklohn von 19,40 € auf 19,70 € und
ab 01.01.2027 um 0,30 €; Ecklohn von 19,70 € auf 20,00 €.
Der Lohntarifvertrag ist nicht allgemeinverbindlich und kann frühestens zum 31. Mai 2027 gekündigt werden.
Die Übersichten über die Ecklöhne, Einstiegslöhne und Ausbildungsvergütungen jeweils für die östlichen und die westlichen Bundesländer haben wir unter folgendem Link für Mitglieder bereitgestellt.
Mindestlohn
Es wurde ein neuer TV-Mindestlohn ab 1. Juli 2025 für „gelernte Arbeitnehmer (Gesellen)“ (bisher: Mindestlohn II) vereinbart.
Der bisherige Mindestlohn I für „ungelernte Arbeitnehmer“ entfällt. Diese Mitarbeiter unterliegen zukünftig dem gesetzlichen Mindestlohn.
Wann der tarifliche Mindestlohn tatsächlich in Kraft tritt, hängt von dem Verfahren zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung und dem Erlass der diesbezüglichen Rechtsverordnung durch das Ministerium ab.
Es wird der bundeseinheitliche Mindestlohn für „gelernte Arbeitnehmer (Gesellen)“ wie folgt erhöht und soll durch das zuständige Ministerium per Rechtsverordnung nach dem AentG festgesetzt werden:
ab 01.07.2025* auf 15,55 € und
ab 01.07.2026 auf 16,13 €.
Der TV-Mindestlohn soll eine Laufzeit bis zum 30.06.2027 haben.
Auszubildende
Zudem ist ein neuer TV-Auszubildende ab dem 1. August 2025 vereinbart worden. Dabei werden die tariflichen Ausbildungsvergütungen auf folgende Beträge erhöht:
ab 1. August 2025 ab 1. August 2026
1. Ausbildungsjahr 850,00 € 900,00 €
2. Ausbildungsjahr 935,00 € 985,00 €
3. Ausbildungsjahr 1.100,00 € 1.150,00 €
Die Laufzeit des neuen Tarifvertrags Auszubildende beträgt 24 Monate bis zum 31.07.2027.
* Abhängig von dem Ablauf des Verfahrens zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung und dem Erlass der Rechtsverordnung
