Seit dem 27.02.2024 können Anträge für förderfähige Maßnahmen nach der Richtlinie BEG-EM eingereicht werden. Zwar ist mit einer Entscheidung über die Förderanträge vor September diesen Jahres nicht zu rechnen, allerdings benötigen die Handwerker bereits jetzt Vertragsmusterformulierungen, die den Anforderungen der Richtlinie gerecht werden. Die Handwerkerverträge müssen aufschiebend oder auflösend bedingt abgeschlossen werden. Das bedeutet allerdings, dass bis zur Entscheidung über den Förderantrag nicht sicher ist, ob der Handwerker tatsächlich den Auftrag durchführen wird. Wird die Förderung versagt, ist der Vertrag hinfällig.
Der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz hat Musterformulierungen für die aufschiebend bzw. auflösende Bedingung erstellt. Diese stehen nun zum Download bereit.
Zudem kritisiert der Bundesverband die für das Handwerk unbefriedigende Konzeption der BEG-EM. Der Handwerker erbringt enorme Planungs- sowie Vorbereitungsleistungen und muss sich einen Termin für die Umsetzung blocken, erhält hierfür aber möglicherweise keinerlei Vergütung.
Um diesem Problem zu begegnen, hat der Bundesverband eine Kostenvoranschlaglösung entwickelt. Damit wird zunächst ein Kostenvoranschlag erstellt, der kostenpflichtig ist. Diese Kosten werden dann später in der Schlussrechnung angerechnet.
Da die Auftraggeber regelmäßig mehrere Angebote einholen, wird es allerdings schwierig, diese zur Unterschrift eines kostenpflichtigen Kostenvoranschlags zu bewegen. Deshalb werden hier besonderes Verhandlungsgeschick und ggf. vertrauenbildende Maßnahmen vorab notwendig. Ein hierzu entwickelter optionaler Vertragszusatz (Nr. 3) ist nicht zwingend erforderlich, hilft aber das Vertrauen des Kunden in den Kostenvoranschlag und dessen Höhe zu stärken.
Alle Mustertexte können --> hier abgerufen werden. Wir bitten, die Hinweise zur Benutzung zu beachten.

