Aus betriebswirtschaftlicher Sicht sollte der betriebsspezifische Materialindexwert, der in den Kalkulationssystemen meist mit dem Wert 100 voreingestellt ist, regelmäßig überprüft und angepasst werden. Insbesondere bei der Zusammenarbeit mit anderen Marktteilnehmern, wie bspw. Versicherern, Schadenlenkern, Leasingflotten oder Autohäusern, wird neben dem veranschlagten Stundenverrechnungssatz immer häufiger der vom Reparaturbetrieb individuell angepasste Materialindexwert für die Ermittlung der Lackmaterialkosten diskutiert. Auffällig ist dabei, dass die verhandelten Kooperationsverträge häufig konkrete Vorgaben bezüglich der Materialkostenberechnung beinhalten. Darin wird neben dem vertraglich vereinbarten Stundenverrechnungssatz meist auch der AZT-Materialindexwert 100 für die Ermittlung der Reparaturkosten vorgegeben.
Ein weiterer Aspekt für die Überarbeitung des Merkblattes ist die aktuelle geopolitischen Lage. Der andauernde Nahostkonflikt, gestörte Lieferketten sowie gestiegene Öl- und Gaspreise sorgen zunehmend für Preisverteuerungen am Markt, welche wiederum die auftragsspezifische Umlage der erhöhten Materialkosten erforderlich machen. Eine Abschwächung der derzeitigen Marktsituation ist nicht in Sicht.
K&L-Betriebe sollten bei der sach- und fachgerechten Kalkulation und im Vorfeld einer Kooperation mit anderen Marktteilnehmern stets ihre erforderlichen Kosten ermittelt haben. Dabei muss ihnen klar sein, inwiefern der selbst veranschlagte bzw. ein vertraglich vereinbarter AZT-Materialindexwert für das eigene Unternehmen auskömmlich ist oder ob dieser aufgrund hoher Materialgemeinkosten betriebsspezifisch angepasst werden muss.
Zu diesen abteilungsbezogenen Materialgemeinkosten zählen beispielsweise Materialverbräuche und sonstige Aufwendungen, die im Rahmen von REFA-Studien nicht erfasst beziehungsweise auf Auftragsebene nicht direkt zuordenbar sind, jedoch dennoch im K&L-Betrieb anfallen und somit dauerhaft Kosten verursachen. Auch ein erhöhter Materialaufwand, der bspw. für Sonder- bzw. Spezialaufträge anfällt, entstandene Mehrkosten durch ungeplante Nacharbeiten oder die Entsorgung von Lack- und Zubehörmaterialien sollten in den Materialgemeinkosten berücksichtigt und hinzugerechnet werden.
Schleichende und mehrfache Materialpreisverteuerungen im jeweils laufenden Geschäftsjahr werden ebenfalls nicht tagesaktuell in den Systemen der Kalkulationsdatenanbieter abgebildet. Der Vorteil des AZT-Lacksystems: Die Ermittlung und Anpassung des betriebsspezifischen Materialindexwertes ist auf Grundlage einer Berechnungsformel, die in der Systembeschreibung zum AZT-Lacksystem abgebildet ist, für jeden Kalkulierenden möglich.
Ein wichtiger Hinweis: Doppelberechnungen der Materialgemeinkosten – etwa bei der Umlage im Stundenverrechnungssatz und gleichzeitig bei der Anpassung des betriebsspezifischen Materialindexwertes – sind im Sinne einer fairen und korrekten Kostenstruktur unbedingt zu vermeiden.
Die Entscheidung über die Umlage dieser erforderlichen Kosten, die für eine sach- und fachgerechte Reparaturlackierung erforderlich sind, unterliegt der betriebswirtschaftlichen Einschätzung des Lackierfachbetriebs. Wichtig dabei ist, dass die gewählte Methode die tatsächlichen Gegebenheiten des Unternehmens widerspiegelt. Die zusätzlich zum AZT-Materialindex 100 ermittelten und benötigten Materialkosten sollten dabei für alle Beteiligten nachvollziehbar und plausibel sein.
Wie der betriebsspezifische Materialindex nach AZT konkret berechnet und in den einzelnen Kalkulationssystemen entsprechend angepasst werden kann, lesen Sie im BFL-Merkblatt 12, das Ihnen nachfolgend zum Download bereitsteht.

