Neues Seminar: Eingeschränkte Sachkunde zur Abgabe von Biozid-Produkten

Seit dem 1. Januar 2025 sind mit der Biozidrechts-Durchführungsverordnung (BiozidDV) und Chemikalienverbotsverordnung neue Abgabebeschränkungen für bestimmte Biozidprodukte an private Endverbraucher in Kraft getreten. Eine wesentliche Voraussetzung für die Abgabe dieser Produkte ist die fachkundige Beratung durch sachkundiges Personal.

Mit dem neuen Seminar können nun Verkäufer in Ladengeschäften des Maler- und Lackiererhandwerks die eingeschränkte Sachkunde erwerben, um Biozidprodukte gemäß den aktuellen gesetzlichen Vorgaben rechtssicher an Endverbraucher abzugeben und bereitzustellen.

Von den Abgabebeschränkungen im Handel sind beispielsweise Biozidprodukte wie Schutzmittel für Baumaterialien, wozu manche Schimmelentferner oder Algenentferner zählen, Holzschutzmittel oder Beschichtungsschutzmittel betroffen.

Im Seminar werden zentrale Themen, wie das Abgabegespräch zur bestimmungsgemäßen Verwendung sowie Schutzmaßnahmen und Handlungsweisen bei einer unvorhergesehenen Freisetzung, erläutert.

 

 Inhalte des Seminars sind: 

• Stoffeigenschaften von Biozidprodukten

• Vorschriften und Regelungen zum Chemikalien- und Gefahrstoffrecht

• Inverkehrbringen und Abgabe

• Erlaubnis und Anzeige des Handels

• Arbeitsschutz und Lagerung

• Toxikologie und besondere Erste Hilfe

 

Der Lehrgang richtet sich an Verkäuferinnen und Verkäufer im Einzelhandel des Maler- und Lackiererhandwerks.

Der Lehrgang schließt mit einer behördlich anerkannten Sachkundeprüfung ab, auf die Sie gründlich vorbereitet werden. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Prüfung erhalten Sie ein Sachkundezeugnis.

Weitere Informationen enthält der beigefügte Flyer. 

 

Anmeldungen zum Seminar erfolgen über die Malerakademie