Als Fahrzeuglackierer-Meister sind Sie mit einem zulassungspflichtigen Handwerk der Anlage A der Handwerksordnung (HwO) in die Handwerksrolle eingetragen. Wenn Sie meisterähnliche Kenntnisse und Fertigkeiten in einem anderen zulassungspflichtigen Handwerk, wie dem Karosserie- und Fahrzeugbauerhandwerk, nachweisen können, besteht die Möglichkeit, dafür eine Ausübungsberechtigung zu beantragen (nach § 7a HwO).
Der Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZKF) bietet für Fahrzeuglackierer-Meister einen Sachkundelehrgang für Karosserieinstandsetzungen an. In diesem 54-stündigen Lehrgang erlernen Sie die Grundlagen und Techniken der Karosserieinstandsetzung. Die erfolgreiche Teilnahme an dem Lehrgang dient als Sachkundenachweis für das Antragsverfahren nach § 7a HwO, um die Ausübungsberechtigung für das Karosserie- und Fahrzeugbauerhandwerk (Teiltätigkeit Karosserieinstandsetzung) zu erhalten.
Der Lehrgang vermittelt folgende Kenntnisse und Fertigkeiten:
• Fahrzeugkunde
• Fertigungstechnik
• Richten von Unfallfahrzeugen
• Fahrwerk und Aggregate
• Werkstoffkunde
• gesetzliche Vorschriften und Verordnungen
Für den Sachkundelehrgang stehen zwei Termine zur Auswahl. Die Teilnahmegebühr beträgt 1.550,00€ zzgl. MwSt. Sie können sich dafür direkt beim ZKF über die folgenden Links anmelden:
• 19. - 23. Mai 2025 in Schweinfurt
• 22. - 24. Juli 2025 und 29. - 31. Juli 2025 in Münster

