Sachkundelehrgang "Karosserieinstandsetzung" für Fahrzeuglackierer

Wenn Sie Fahrzeuglackierer-Meister sind und auch Karosserieinstandsetzungsarbeiten durchführen möchten, stellt sich Ihnen zwangsläufig die Frage, unter welchen Umständen das zulässig ist. Schließlich sind Arbeiten an der Karosserie den Karosseriebauern vorbehalten.

Als Fahrzeuglackierer-Meister sind Sie mit einem zulassungspflichtigen Handwerk der Anlage A der Handwerksordnung (HwO) in die Handwerksrolle eingetragen. Wenn Sie meisterähnliche Kenntnisse und Fertigkeiten in einem anderen zulassungspflichtigen Handwerk, wie dem Karosserie- und Fahrzeugbauerhandwerk, nachweisen können, besteht die Möglichkeit, dafür eine Ausübungsberechtigung zu beantragen (nach § 7a HwO). 

Der Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZKF) bietet für Fahrzeuglackierer-Meister einen Sachkundelehrgang für Karosserieinstandsetzungen an. In diesem 54-stündigen Lehrgang erlernen Sie die Grundlagen und Techniken der Karosserieinstandsetzung. Die erfolgreiche Teilnahme an dem Lehrgang dient als Sachkundenachweis für das Antragsverfahren nach § 7a HwO, um die Ausübungsberechtigung für das Karosserie- und Fahrzeugbauerhandwerk (Teiltätigkeit Karosserieinstandsetzung) zu erhalten. 

Der Lehrgang vermittelt folgende Kenntnisse und Fertigkeiten:

 

•    Fahrzeugkunde

•    Fertigungstechnik

•    Richten von Unfallfahrzeugen

•    Fahrwerk und Aggregate

•    Werkstoffkunde

•    gesetzliche Vorschriften und Verordnungen

 

 

Für den Sachkundelehrgang stehen zwei Termine zur Auswahl. Die Teilnahmegebühr beträgt 1.550,00€ zzgl. MwSt. Sie können sich dafür direkt beim ZKF über die folgenden Links anmelden:

•    19. - 23. Mai 2025 in Schweinfurt

•    22. - 24. Juli 2025 und 29. - 31. Juli 2025 in Münster