Seit Juli 2023: Einsicht in Rentenansprüche ist auch digital möglich

BERLIN. Über eine neue Plattform der Deutschen Rentenversicherung Bund ist es jetzt möglich, Ansprüche auf die Altersvorsorge online einzusehen und abzurufen.

Seit dem 30. Juni 2023 kann jeder Bundesbürger über ? rentenuebersicht.de seine persönlichen Altersvorsorgeansprüche einsehen - ob aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Alterssicherung.

Durch die übersichtliche und zentrale Bündelung sind mögliche Lücken in der Altersversorgung frühzeitig erkennbar, sodass man Abhilfe schaffen kann. Die Portalnutzung ist kostenlos. Es handelt sich generell aber um ein Zusatzangebot - die Informationen zu den Altersvorsorgeansprüchen werden auch künftig weiter von den einzelnen Vorsorgeeinrichtungen verschickt. Aktuell ist das Portal noch in einer Pilotphase, es werden aber noch im Laufe dieses Jahres nach und nach die ? angebundenen Vorsorgeeinrichtungen ergänzt und aktualisiert.

Die Daten werden aufbewahrt, solange es für den Zweck nötig ist bzw. bis die Einwilligung widerrufen wird.

Alle personenbezogenen Daten werden gelöscht,

  • wenn eine Einwilligung zur Verarbeitung der Daten erteilt wurde und seit der letzten Anmeldung am Portal 5 Jahre vergangen sind. Mit einer erneuten Anmeldung am Portal beginnt die Frist erneut.
  • nach 6 Monaten, wenn ein Profil erstellt wurde, aber keine Anfrage an Vorsorgeeinrichtungen erfolgte.

Die Informationen zu den Altersvorsorgeansprüchen werden gelöscht,

  • wenn keine Einwilligung zur Speicherung der Daten erteilt wurde nach Abschluss der Anfrage durch den Nutzenden
  • nach 6 Wochen, wenn der Nutzende die angefragten Altersvorsorgeinformationen nicht abruft.

Bei Widerruf der Einwilligung zur Verarbeitung der Daten werden alle personenbezogenen Daten gelöscht, bei Widerruf der Einwilligung zur Speicherung der Altersvorsorgeinformationen werden diese anschließend gelöscht.

Durch den Pilotbetrieb haben Nutzer auch die Möglichkeit des ? feedbacks. Fragen und Antworten rund um das Thema hat die DRV in der ? Broschüre „Die Digitale Rentenübersicht: Fragen und Antworten“ zusammengefasst.