Sofortiger Antrags- und Zusagestopp bei der KfW

In ihrem aktuellen Informations-Schreiben vom 23. November 2023 verkündet die deutsche Förderbank KfW einen Antrags- und Zusagestopp für diverse Wohn- und Bauprogramme.

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Mit sofortiger Wirkung können bis auf weiteres in Abstimmung mit dem Bundeministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) in den folgenden Produkten

  • Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134)

  • Altersgerechtes Umbauen Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-b)

  • BMWSB-Härtefallprogramm Wohnungsunternehmen 2023 (805)

  • IKU – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung (202)

keine Anträge mehr gestellt sowie alle vorliegenden Anträge nicht mehr zugesagt werden.

Hintergrund ist die ab sofort geltende haushaltswirtschaftliche Sperre nach § 41 BHO für Verpflichtungsermächtigungen im Bundeshaushalt 2023 sowie im Sondervermögen Klima- und Transformationsfonds (KTF).

Bereits zugesagte Förderdarlehen und Investitionszuschüsse sind von der haushaltswirtschaftlichen Sperre in den oben genannten Produkten nicht betroffen.

Ob der Antrags- und Zusagestopp auch auf weitere Programme anzuwenden ist, ist noch in der Abstimmung.