Die Beschlüsse vom 9. November betreffen vor allem die Senkung der Stromsteuer. Ab 2024 soll die Stromsteuer für alle Unternehmen des Produzierenden Gewerbes auf 0,05 Cent/kWh europäischer Mindestsatz sinken (aktuell 1,54 Cent/kWh). Ob ein Betrieb in den Genuss der Reduzierung kommt, entscheidet sich nach der sog. 'Klassifizierung der Wirtschaftszweige' in der Fassung von 2003 (§ 2 Nr. 3 StromStG). Darin sind Unternehmen nach Schlüsselzahlen (WZ) geordnet - das Produzierende Gewerbe ist in den WZ-Schlüsseln 10 bis 45 zusammengefasst (Letztere für Maler-/Lackierer).
- Abschnitt C (Bergbau und Gewinnung von Steine und Erden)
- Abschnitt D (Verarbeitendes Gewerbe)
- Abschnitt E (Energie- und Wasserversorgung)
- Abschnitt F (Baugewerbe) ? Maler- und Lackierbetriebe
Trotzdem entscheidet der Einzelfall über die Zuordnung. Dafür wird die Wirtschaftszweignummer aus der Gewerbeanmeldung oder bei Veränderungen des Tätigkeitsschwerpunktes genutzt.
Fahrzeuglackier- und Karosseriebetriebe sind bspw. in Gruppe 34 oder 50.20.3 erfasst, fallen also nicht unter die Senkung, weil sie zum Handel zählen und nicht zum produzierenden Gewerbe.
Die Reduzierung soll zunächst für 2024 und 2025 gelten und für weitere drei Jahre, wenn eine Gegenfinanzierung für 2026 bis 2028 im Bundeshaushalt möglich ist. Nur für 90 der besonders energieintensiven Unternehmen sind weitere Maßnahmen geplant.
Man kann das 'Strompreispaket' positiv bewerten, dennoch ist die Beschränkung auf das Produzierende Gewerbe unzureichend, weil es eben gerade viele energieintensive Gewerke - wie bspw. das Fahrzeuglackier- und das Kfz-Handwerk - ausschließt. Der ZDH will auf eine Nachbesserung drängen.


