In der aktuellen Trockenbau-ATV DIN 18340 (Abschnitt 0.2.24) soll der nach VOB Ausschreibende für Anschlüsse z. B.
- Profile,
- Trennfugen,
- angespachtelte Trennstreifen
- oder luftdichte Anschlüsse
planen, der Trennschnitt wird nicht mehr benannt. Entsprechend ist er auch als Besondere Leistung (Abschnitt 4.2.23) nicht mehr ausdrücklich benannt.
Der gerade erschienene aktuelle Kommentar zur ATV DIN 18340 ? Link begründet dies zu Abschnitt 0.2.24 der ATV wie folgt:
Der bisher in diesem Abschnitt enthaltene Begriff „Trennschnitt“ ist nicht mehr aufgeführt. Trennschnitte zur Trennung verschiedener Bauteile wurden historisch aus dem Putzbereich übernommen. Da der Trennschnitt im Trockenbau bei den in der Regel vorherrschenden glatten Oberflächen kein optisch zufriedenstellendes Ergebnis erbringt, hat sich seit vielen Jahren die Ausbildung mit Profilen etabliert. Der Trennschnitt im Trockenbau ist überholt, optisch unsauber und sollte nicht mehr ausgeschrieben und/oder ausgeführt werden.
Trennschnitte werden in Regelwerken für Putzarbeiten beschrieben, z. B. im
IGB Merkblatt Nr. 6 Gipsputz – Fugen und Trennschnitte ? Link
oder im Merkblatt 56 des Schweizerischen Maler- und Gipserunternehmer-Verbandes SMGV: Planung und Ausführung von Trennschnitten, Bewegungsfugen und Schattenfugen ? Link

