Vergaberecht: Neue EU-Schwellenwerte ab Januar 2024

BRÜSSEL. Ab dem 1. Januar 2024 gelten im Vergaberecht neue, leicht nach oben angepasste EU-Schwellenwerte für alle europaweiten Vergabeverfahren. Die neuen Schwellenwerte gelten für 2 Jahre bis 31.12.2025

Bei Überschreitung der EU-Schwellenwerte müssen Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen europaweit nach dem EU-Vergaberecht ausgeschrieben werden. Den Netto-Auftragswert müssen öffentliche Auftraggeber vor Beginn eines Vergabeverfahrens schätzen.

Auftrags- bzw. Vertragsart

EU-Schwellenwert 2022/2023

EU-Schwellenwert 2024/2025

Bauaufträge

5.382.000 EUR

5.538.000 EUR

Bau- und Dienstleistungskonzessionen

5.382.000 EUR

5.538.000 EUR

Liefer- und Dienstleistungsaufträge

215.000 EUR

221.000 EUR

Liefer- und Dienstleistungsaufträge
(oberste und obere Bundesbehörden und vergleichbare Einrichtungen)

140.000 EUR

143.000 EUR

Liefer- und Dienstleistungsaufträge
(Sektorenbereich / Bereich Verteidigung und Sicherheit)

431.000 EUR

443.000 EUR

Quelle: vergabe.nrw.de, Ministerium der Finanzen NRW