Das ist problematisch. Schließlich sind Fußbodenheizungen darauf ausgelegt, dass auf den Belagsoberflächen Temperaturen bis 29 °C – in Randbereichen sogar bis 35 °C – erreicht werden, um bei kalten Außentemperaturen ein angenehm warmes Raumklima zu ermöglichen.
Der Fachverband der Hersteller elastischer Bodenbeläge e.V. (FEB e.V.) hat zu dem Thema eine Publikation herausgegeben: „Elastische Bodenbeläge auf temperierten Untergründen, Technische Information 7“, in der unter anderem auch beschrieben wird, was beim Überschreiten der Grenzwerte passieren kann:
Bei höheren Temperaturen verändern sich die Eigenschaften der Bodenbeläge. Dies kann je nach Belag variieren. Abweichungen sind dazu den jeweiligen technischen Datenblättern der Hersteller zu entnehmen. Als zu erwartende Veränderungen können vermehrte Entstehung von nutzungsbedingten Resteindrücken, Verformungen und Fugenbildungen sowie gegebenenfalls Veränderung der Innenraumluft und des Emissionsverhaltens auftreten.
Die seitens des Bodenbelagsherstellers angegebene maximale Oberflächentemperatur ist daher zwingend zu beachten.“
Die Verbände, die das bodenlegende Handwerk vertreten, der Bundesverband Parkett und Fußbodentechnik, der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz und der Zentralverband für Raum und Ausstattung, fordern seit langem massiv, dass nur Bodenbeläge auf den Markt gebracht werden sollen, die uneingeschränkt für die Verlegung auf normenkonform eingebauten Fußbodenheizungen geeignet sind. Diese Forderung fand bei den Herstellern bislang kein Gehör.
Die Handwerksverbände haben deshalb eine Handlungsempfehlung (siehe Anlage) formuliert, die den Handwerkern Hilfestellung bietet. So sollten bei Fußbodenheizungen nur uneingeschränkt nutzbare Beläge verwendet oder entsprechende Bedenken angemeldet werden.

