Weiterentwicklung der gesetzlichen Unfallversicherung

Der Regierungsentwurf, der die Veränderungen der Lebens- und Arbeitswelt auch in der Unfallversicherung berücksichtigen soll, ist beschlossen.

Gesellschaftliche Änderungen verschonen weder Lebensbereiche noch die Arbeitswelt, sie erfordern auch Reformen bspw. der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Bundesregierung hatte dafür den Unfallversicherungsschutz von Studenten, auf Wegen zu Schulen und Kindertagesstätten sowie Krisenhelfern im Ausland in den Fokus gerückt. Zusätzlich wollte sie Verwaltungsverfahren und den Bürokratieabbau beschleunigen.

Der erste Referentenentwurf des Unfallversicherungs-Weiterentwicklungsgesetzes (UV-Weiterentwicklungsgesetz) vom Februar 2024 stieß auf Kritik, weil auch noch Stellenbewerber geschützt werden sollten. Dies wurde nach den Stellungnahmen wieder gestrichen.

Es bleibt aber weiter vorgesehen, den Unfallversicherungsschutz auf Beschäftigte auszudehnen,

  • die ins Ausland entsendet wurden: Dann soll ein Unfallversicherungsschutz auch bei privaten Verrichtungen bestehen, wenn der Versicherungsfall aus auslandsspezifisch erhöhten Risiken resultiert.
  • Bei Wegen zu Schulen und Kindertagesstätten soll der Personenkreis erweitert werden, der Unfallversicherungsschutz genießt: Es sollen Eltern, Großeltern und Geschwister geschützt werden sowie enge Bezugspersonen des Kindes, die in einer sozial-familiären Beziehung mit dem Kind leben.

Nicht nur der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), sondern auch Arbeitgeberverbände (bspw. ? Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)) kritisieren zu Recht, dass sich die gesetzliche Unfallversicherung immer weiter von ihrem Prinzip und Grundgedanken der sog. ‚Haftungsablösung‘ entferne. Das bedeutet, dass nicht der Arbeitgeber im Schadensfall des Arbeitnehmers aufkommt, sondern die Berufsgenossenschaft. Stattdessen werde der Versicherungsschutz mit jeder Reform immer noch mehr auf Bereiche der allgemeinen Lebensrisiken ausgedehnt, die eigentlich über private Versicherungen bzw. andere Sozialversicherungszweige zu decken wären.

Die weitere Entwicklung der Gesetzesreform muss abgewartet werden.