Corona-Arbeitsschutzverordnung endete am 25. Mai


Von:  LIV Nordrhein / Quelle: BG BAU / 27.05.2022 / 08:28



Nach dem 25. Mai endete die Gültigkeit der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung und der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel. Hierdurch entfallen zahlreiche Regelungen zum betrieblichen Infektionsschutz. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zudem bekannt gegeben, dass die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung und die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel nicht mehr verlängert werden sollen. Begründet wird dies mit der sinkenden Zahl an Coronainfektionen in Deutschland.

Keine verbindlichen Vorgaben mehr

In der Folge entfallen verschiedene Vorgaben für Unternehmen zum Umgang mit der Infektionsgefahr durch das Coronavirus: So ist es nicht mehr verpflichtend, betriebliche Hygienekonzepte zu erstellen oder den Beschäftigten Impfungen gegen das Coronavirus während der Arbeitszeit zu ermöglichen. Auch müssen keine Corona-Tests und keine Masken mehr zur Verfügung gestellt werden, was jedoch bereits seit der letzten Verlängerung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung im März nicht mehr zwingend, sondern lediglich als Handlungsoption zu prüfen war.

Arbeitsschutzstandards als Orientierungshilfe

Die nun auslaufenden gesetzlichen Regelungen waren auch Grundlage und Teil der Corona-Arbeitsschutzstandards der BG BAU für die Bauwirtschaft. Entsprechend sind die Inhalte der Standards nun ebenfalls nicht mehr verbindlich. Die BG Bau weist darauf hin, dass diese  aber weiterhin als Orientierung und Hilfestellung für betriebliche Gefährdungsbeurteilungen dienen können.

Infektionsgefahr bei Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen

So bleibt es die Aufgabe der Arbeitgebern, Gefährdungen für die Gesundheit der Beschäftigten zu ermitteln und diesen mit passenden Schutzmaßnahmen entgegenzuwirken. Da weiterhin das Risiko einer Coronainfektion besteht, ist dies auch in den Gefährdungsbeurteilungen zu berücksichtigen – abhängig vom Infektionsgeschehen in der Region, der Situation im Betrieb und der Tätigkeit der Beschäftigten. Der betriebliche Infektionsschutz spielt damit auch weiterhin eine wichtige Rolle, wird aber individueller gestaltet sein als bisher.

Unterstützungsangebote der BG BAU

Die BG BAU unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen bei dieser Aufgabe weiterhin mit Informationsmaterialien und Beratungsangeboten. Auf der Webseite der BG BAU finden sich unter www.bgbau.de/corona nach wie vor diverse nützliche Medien zum Umgang mit dem Coronavirus – beispielsweise Plakate und Handlungshilfen in verschiedenen Sprachen.


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