Corona-Härtefallhilfen


Von:  BV, GIT, Isabel Birk / 25.05.2021 / 08:06


Die Bundesregierung hat mit den Bundesländern einen gemeinsam finanzierten Corona-Härtefallfonds über insgesamt 1,5 Mrd. Euro für 2021 für die Betriebe geschaffen, die keinen Zugang zu den bisherigen Corona-Hilfen erhalten haben und nicht erhalten konnten.


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 Es gilt:
  • Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch auf Mittel aus dem Fond, das Ermessen liegt bei den Bundesländern
  • Die Förderhöhe hängt u. a. von der Belastung im Einzelfall ab und orientiert sich meist an den sonstigen Unternehmenshilfen des Bundes (vor allem den förderfähigen Fixkosten)
  • Die Härtefallhilfe soll 100.000 Euro nicht übersteigen (in begründeten Ausnahmefällen ev. höher)
  • Der Antrag kann nur durch einen prüfenden Dritten gestellt werden
  • Die ist unter dem Link <link http: haertefallhilfen.de hsf navigation de home home.html _blank external-link-new-window>haertefallhilfen.de/HSF/Navigation/DE/Home/home.html möglich
  • Dort sind auch die länderspezifischen Regeln, Antragszugänge und Ausschlussfristen zusammengestellt

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