Nachricht
https://www.farbe.de/unsere-themen/corona-infos/nachricht/artikel/erneut-verlaengerung-steuerlicher-hilfsmassnahmen-wegen-corona
Gedruckt am Freitag, den 26. April 2024
Erfährt das Finanzamt bis 31. März 2022, dass der Schuldner nachweislich unmittelbar und erheblich negativ wirtschaftlich betroffen ist,
Betroffene Steuerpflichtige können bis 30.Juni 2022 mit Nachweis ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse die Anpassung von Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer 2021/2022 beantragen.
→ Infos bzw. FAQ zu steuerlichen Maßnahmen auf der ZDH-Homepage
→ Schreiben des BMF, IV A 3 -S 0336/20/10001 :047, vom 31. Januar 2022
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