Höhere Förderung für Ausbildungsverträge ab Juni 2021


Von:  Bundesverband - Christine Marzulla / 18.03.2021 / 14:19


Das Bundeskabinett hat am 17.03.2021 das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ verlängert und erweitert.


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Viele Betriebe blicken mit Sorge auf ihre wirtschaftliche Situation. Damit eng verbunden ist die Frage, ob sie weiterhin Ausbildungsplätze anbieten können. Mit der nun verlängerten Förderung der Ausbildungsprämie bis Mitte Februar 2022 und der Verdopplung des Förderbetrags erhalten die Betriebe die dringend notwendige Anerkennung für die Fortsetzung ihres Ausbildungsengagements in der Pandemie. Auch Kleinstbetriebe, die während des aktuellen Lockdowns trotz angeordneter Betriebsschließung keinen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung erhalten haben, können nun rückwirkend eine Sonderprämie beantragen. Die Förderung für Ausbildungsverhältnisse ab 1. Juni 2021 beträgt:
  • 4.000 Euro, wenn das betriebliche Ausbildungsniveau gehalten wird
  • 6.000 Euro für das nächste Ausbildungsjahr bei einem gesteigerten Ausbildungsniveau 
  • Der Anreiz, Auszubildende und Ausbilder trotz Kurzarbeit im Betrieb zu halten, soll verbessert werden. daher gibt es künftig einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung und zur Ausbildervergütung
  • 6.000 Euro Übernahmeprämie, wenn ein Ausbildungsplatz wegen Insolvenz verlorengeht. Gefördert wird jetzt auch die Übernahme von Auszubildenden, deren Ausbildungsvertrag pandemiebedingt beendet wird
  • 1.000 Euro sog. "Lockdown-11-Sonderzuschuss für ausbildende Kleinstunternehmen, wenn der Ausbildungsbetrieb im aktuellen Lockdown seine Geschäftstätigkeit nicht oder nur noch im geringen Umfang (ähnlich Außerhausverkauf von Restaurants) wahrnehmen durfte und die Ausbildung dennoch fortgeführt hat
Voraussetzungen für diese Förderung:
  • ein Monat Kurzarbeit oder ein Umsatzrückgang von 30 % in einem Monat
  • ein Monat Kurzarbeit oder
    50 % Umsatzrückgang über zwei Monate oder
    30 % Umsatzrückgang über fünf Monate
Hinzu kommt noch eine (neue) Förderung der Prüfungsvorbereitung. Damit können Ausbildungsbetriebe ihre Auszubildenden trotz längerer Phasen von Schul- und Betriebsschließungen sowie rückläufiger Aufträge intensiver auf die Abschlussprüfungen vorzubereiten. Ausbildungsbetriebe sollten dieses Angebot nutzen und ihre Auszubildenden nach Möglichkeit für die Teilnahme an einem Prüfungsvorbereitungskurs freistellen.  Für Ausbildungsverhältnisse mit abgeschlossenen Verträgen zwischen 24. Juni 2020 und 31. Mai 2021 bleibt es bei der bisherigen Förderhöhe. Infos und Antragstellung für die Ausbildungsförderung insgesamt bei der <link https: www.arbeitsagentur.de bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern ausbildungspraemie>Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de) Weitere Details:
<link https: www.bmbf.de de bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern-13371.html _blank external-link-new-window>Überblick Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" <link https: www.bmbf.de de das-sollten-kmu-jetzt-wissen-11839.html _blank external-link-new-window>Wissenswertes zum Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern"

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