Malerarbeiten im Hochinzidenzgebiet Niederlande


Von:  LIV Nordrhein / 06.04.2021 / 14:52


Die Niederlande zählen seit 6. April zu den Hochinzidenzgebieten. Was Malerbetriebe, die in den Niederlanden arbeiten, jetzt beachten müssen.


Die Bundesregierung hat die Niederlande am 4. April 2021, mit Wirkung zum 6. April 2021 als Hochinzidenzgebiet eingestuft. Damit gilt bei Einreise aus dem Nachbarland grundsätzlich die Pflicht zum Mitführen eines aktuellen Testnachweises.  Für Pendler, die die Grenze wegen ihres Berufs, regelmäßig überqueren müssen, ist ein negativer Test 72 Stunden gültig, so dass sie sich bis zu zwei Mal in einer Arbeitswoche testen lassen müssen. Diese Regelung gilt auch für Malerbetriebe aus NRW, die ihre Mitarbeiter täglich zum Baustelleneinsatz in die Niederlande entsenden. Die Einhaltung der Testpflicht wird durch Stichprobenkontrollen der Bundes- und Landes-Polizei überprüft. Als Tests werden sowohl PCR-Tests als auch PoC-Schnelltests eines befugten medizinischen Dienstleisters sowie Selbsttests unter Aufsicht fachkundigen Personals akzeptiert. Der Testnachweis kann auf Papier oder in digitaler Form – zum Beispiel durch Vorzeigen eines Dokuments auf dem Mobiltelefon – erbracht werden. Der Testnachweis ist grundsätzlich bereits bei Einreise mitzuführen. Grenzpendlern ist es gestattet, den Test nach Einreise unverzüglich – etwa unmittelbar nach Ankunft am Arbeitsplatz – nachzuholen. Zudem besteht grundsätzlich eine Anmeldepflicht für Einreisende aus den Niederlanden. Die Anmeldung muss vor Ankunft auf <link https: www.maler-lackierer-nr.de typo3 www.einreiseanmeldung.de external-link-new-window>www.einreiseanmeldung.de erfolgen. Von der Anmeldepflicht sind jedoch Aufenthalte unter 24 Stunden ausgenommen. D. h. eine Anmeldepflicht entfällt, wenn die Mitarbeiter täglich nach der Arbeit in den Niederlanden wieder nach NRW zurückkehren. Die entsprechenden Regelungen des Landes NRW sind abrufbar unter <link https: www.mags.nrw sites default files asset document external-link-new-window>www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210404_av_hochinzidenzgebiete.pdf

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