Neue Corona-Arbeitsschutzverordnung


Von:  LIV Hessen / T. Waschfeld / 27.01.2021 / 14:54


Die Bekämpfung und Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 erfordern wirksame und koordinierte Maßnahmen zur Vermeidung von Personenkontakten und Sicherstellung eines ausreichenden Infektionsschutzes in allen Lebensbereichen, das heißt auch in der Arbeitswelt.


Deshalb hat der Bundesminister für Arbeit und Soziales die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) erlassen.

Sie tritt heute in Kraft und gilt bis zum 15. März 2021.

In § 3 Mund-Nasen-Schutz wird in der Corona-ArbSchV gefordert:

(1) Der Arbeitgeber hat medizinische Gesichtsmasken oder FFP2-Masken oder in der Anlage bezeichnete vergleichbare Atemschutzmasken zur Verfügung zu stellen, wenn 1. die Anforderungen an die Raumbelegung nach § 2 nicht eingehalten werden können, oder 2. der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, oder 3. bei ausgeführten Tätigkeiten mit Gefährdung durch erhöhten Aerosolausstoß zu rechnen ist. Die Beschäftigten haben die nach Satz 1 vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellenden Masken zu tragen.

(2) Die zur Verfügung gestellten medizinischen Gesichtsmasken müssen bis einschließlich 25. Mai 2021 den Anforderungen der Richtlinie 93/42/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über Medizinprodukte (ABl. L 169, 12.7.1993, S. 1), die zuletzt durch Artikel 2 der Richtlinie 2007/47/EG (ABl. L 247 vom 21.9.2007, S.21) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, entsprechen. Die FFP2-Masken oder vergleichbare Atem-schutzmasken müssen der Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über persönliche Schutzausrüstungen und zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG des Rates (ABl. L 81 vom 31.3.2016, S. 51) oder der Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung vom 25. Mai 2020 (BAnz AT 26.5.2020 V1) genügen.

(3) Abweichend von Absatz 1 kann der Arbeitgeber andere ebenso wirksame Maßnahmen treffen.

In der Anlage erhalten Sie die aktuellen Informationen aus dem Hessischen Sozialministerium und hilfreiche Unterlagen von BasikNet und Bundesverband.


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