Schutzmaßnahmen für Handwerkerinnen und Handwerker im Kundendienst und in der Werkstatt – Eine Information der DGUV


Von:  Bundesverband - Dr. Albert Bill / 03.04.2020 / 10:19


Während viele Beschäftigte derzeit von Zuhause aus arbeiten, können Handwerkerinnen und Handwerker nicht einfach ins Homeoffice wechseln. Ein enger Kontakt zwischen ihnen und ihren Kundinnen und Kunden und Kollegen und Kolleginnen lässt sich bei ihren Arbeiten oftmals nicht vermeiden. Mehr denn je müssen Beschäftigte im Handwerk daher jetzt darauf achten, sich bei der Arbeit zu schützen.


Unter der Headline „Minimieren Sie die Risiken in Ihrem Betrieb!“ hat die Berufsgenossenschaft Holz und Metall für Betriebe allgemein und speziell für Betriebe im Kfz-Gewerbe Handlungshilfen erarbeitet, die zum Schutz vor dem Coronavirus empfohlen werden.  Um sich bei der Übernahme von Kundenfahrzeugen im Kfz-Gewerbe (z. B. Werkstätten) vor dem SARS-CoV-2-Virus (Coronavirus) zu schützen, (gilt gleichermaßen auch für K+L-Betriebe) werden diverse Maßnahmen empfohlen, die auf der als Anlage beigefügten Informationshilfe zum Download angeboten werden. Die allgemeine „Handlungshilfe für Betriebe“ ist ebenfalls zum Download hinterlegt. Weiter Empfehlungen, was Betriebe und Beschäftigte tun können, um sich vor dem Coronavirus zu schützen stellen die Berufsgenossenschaften auf ihren Internetseiten zur Verfügung. <link http: www.dguv.de cmsbs-restproxy t _blank zur bg>www.bgbau.de
<link http: www.dguv.de cmsbs-restproxy t _blank zur>www.bghw.de
<link http: www.dguv.de cmsbs-restproxy t _blank zur>www.bghm.de

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